2 Brand
Brände sind eine Gefahr für alle Kultureinrichtungen, egal welcher Art. Feuer ist die größte Bedrohung für Kulturgüter, da es innerhalb kürzester Zeit große Teile von Sammlungen und Gebäuden zerstören kann. Wenn das Feuer außer Kontrolle gerät, sind Schäden unermesslichen Ausmaßes möglich. Hinzu kommen sekundäre Schäden durch Ruß, Löschmittel und unsachgemäße Bergung von Sammlungsgut. Vorbeugender Brandschutz ist daher von zentraler Bedeutung; kleine Brandereignisse oder brandverursachende Ereignisse (z.B. Kurzschluss) müssen schnellstmöglich erkannt und bekämpft werden, um größere Brände und große Schäden zu vermeiden. Für Einrichtungen mit Sammlungsbeständen besteht dabei die Schwierigkeit, dass sie sich häufig in denkmalgeschützten oder anderen historischen Gebäuden befinden, die ursprünglich nicht für eine Nutzung als Museum, Bibliothek oder Archiv vorgesehen waren und deren bauliche Situation nicht ohne Weiteres an Vorgaben des Brandschutzes angepasst werden kann.
Brandschutz und Denkmalschutz
Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz sind insbesondere für unter Denkmalschutz stehende Gebäude mit wertvollem Kulturgut von großer Bedeutung. Die brandschutztechnische Beurteilung und Ertüchtigung von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, bereitet jedoch insofern Schwierigkeiten, da Bauweise und Kubatur häufig eine buchstabengetreue Erfüllung heute gültiger, für „moderne“ Bauwerke konzipierter Anforderungen nicht ermöglichen. Durch differenzierte, aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen müssen bestehende Risiken so minimiert werden, dass ein angemessener Brandschutz erreicht und das historische Gebäude nicht mehr als notwendig beeinträchtigt wird.
Die Vorgaben der Landesbauordnung bilden für historische Objekte Maßstab und Orientierung – für neu zu errichtende Gebäude sind sie als verbindlich zu betrachten. Soweit erforderlich, sind bei Abweichungen und Sonderlösungen geeignete Kompensationsmaßnahmen vorzusehen. Die Einbeziehung eines Brandschutzsachverständigen ist hierzu unerlässlich.
Vorbeugender Brandschutz
Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes sind darauf ausgerichtet, die Wahrscheinlichkeit der Brandentstehung zu reduzieren und die Folgen eines Brandes zu minimieren. Schwerpunktmäßig sind die brandschutztechnischen Anforderungen dabei auf den Nachbarschutz, den Personenschutz von Beschäftigten und Besuchern sowie die Ermöglichung wirksamer Löschmaßnahmen bezogen.
Die im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes getroffenen Maßnahmen zur Behinderung der Brand- und Rauchausbreitung dienen indirekt auch dem Sachwertschutz. Dennoch ist zu beachten, dass der Sachwertschutz nicht das Hauptaugenmerk der bauordnungsrechtlichen Vorgaben ist. Daher ist durch jeden Betreiber zu prüfen, ob darüber hinausgehende Maßnahmen zum Schutz der Kulturgüter erforderlich sind. Hierfür sind schutzzielorientierte Betrachtungen des Einzelobjekts notwendig. Dennoch gibt es allgemeingültige Fragestellungen, die eine Standortbestimmung im Bereich Brandschutz unterstützen. Die folgenden Informationen sollen hierbei helfen.
Brandentstehung
Wie entstehen Brände und welche typischen Ursachen liegen ihnen zugrunde?
Ein Verbrennungsvorgang ist an folgende, gleichzeitig zusammentreffende Voraussetzungen gebunden:
1. ein brennbarer Stoff,
2. eine ausreichende Menge Sauerstoff,
3. das richtige Mengenverhältnis zwischen brennbarem Stoff und Sauerstoff,
4. eine entsprechend hohe Zündenergie.
Brennbare Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, einschließlich Dämpfe, Nebel und Stäube, die im Kontakt mit Luft oder Sauerstoff zur Entzündung gebracht werden können. Die Brennbarkeit von Stoffen wird in leicht, normal und schwer entflammbar unterteilt. Hierunter fallen nicht nur die Einrichtung eines Raumes und ausgestellte/gelagerte Objekte, sondern auch Installationen und eventuell die Bausubstanz, z.B. Holzbalkendecken oder brennbare Dämmung.
Ein Brand ist ein chemischer Prozess unter Beteiligung von Sauerstoff. Sauerstoff ist in der Luft mit rund 21 Volumenprozent enthalten. Dies reicht für eine Brandentstehung aus. Eine dauerhafte Reduzierung zur Verhinderung einer Brandentstehung ist nur mit erheblichem technischen Aufwand möglich (durch eine Inertisierungsanlage). Aufgrund des reduzierten Sauerstoffgehalts ist jedoch das Arbeiten in diesen Bereichen sehr stark eingeschränkt. Für Besucherbereiche ist eine Reduzierung nicht geeignet. Üblicherweise wird eine Reduzierung der Sauerstoffkonzentration als Löschprinzip für Gaslöschanlagen genutzt.
Das Mengenverhältnis als dritte Voraussetzung für eine Entzündung bezieht sich auf die gasförmige Vermengung mit Sauerstoff – d.h. feste und flüssige Stoffe müssen durch Zuführung von Wärme erst ganz oder teilweise in einen gasförmigen Zustand versetzt (thermisch aufbereitet) werden. Bei einer bestimmten Dauer und Intensität der Wärmezuführung treten brennbare gasförmige Bestandteile aus, die sich mit dem Sauerstoff der Luft vermischen und bei Erreichen des Zündpunktes schlagartig entzünden.
Eine weitere Möglichkeit der Entzündung besteht über die Glutbildung: Die im Bereich der Wärmezufuhr durch Wärmestau (z.B. an einem Holzbalken) entstehende poröse Röstkohle saugt den Sauerstoff der Luft an und bindet (absorbiert) ihn. Erreicht die Röstkohleschicht durch Wärmezufuhr und Wärmestau die Zündtemperatur, entsteht ein Glimmvorgang, der bei weiterer Sauerstoffzufuhr in eine Glutphase und in den Verbrennungsvorgang übergeht. Möglichkeiten hierzu bestehen z.B. bei länger währenden zu geringen Abständen zwischen brennbaren Materialien und Strahlungsquellen (Schornstein, Heizlüfter etc.).
Trotz der scheinbar komplizierten Voraussetzungen für das Entstehen eines (unbeabsichtigten) Brandes besteht eine durchgängig hohe Auftretenswahrscheinlichkeit – nicht nur im Haushalts- oder Industriebereich.
In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass immer ausreichend brennbare Stoffe und ausreichend Luftsauerstoff im richtigen Mengenverhältnis zur Verfügung stehen. Der Vermeidung von Zündquellen kommt daher eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von Bränden zu. Mögliche Zündquellen sind z.B.
- Blitzeinschlag
- Kurzschlüsse, Überhitzung an elektrischen Verbindungsstellen
- Brandstiftung
- feuergefährliche Arbeiten (Schweißen, Trennschneiden, Heißarbeiten)
- Rauchen
- heiße Oberflächen (Heizung, Schornsteine, …)
- Kerzen
Speziell für Museen, Bibliotheken und Archive liegen zwar keine Erhebungen vor, jedoch bezogen auf Kirchen und andere unter Denkmalschutz stehende Gebäude sind die wichtigsten Brandursachen in einer Statistik über mehr als 200 Bränden wie folgt erfasst:
Brandstiftung | 57 |
Handwerksarbeiten | 41 |
Ungeklärte Ursachen | 37 |
Leichtsinn | 32 |
Heizung/Schornstein | 25 |
Elektroanlagen | 22 |
Blitzschlag | 4 |
Verschiedene Ursachen | 4 |
Tabelle in: Frieder Kircher: Brandschutz im Bild. 1998, S. 36
Vermutlich können die „ungeklärten Ursachen“ ebenfalls zu einem erheblichen Teil dem „Leichtsinn“ und den „Handwerksarbeiten“ zugeordnet werden. Auf die hohe Anzahl von Brandstiftungen kann und soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass dieser Ursache bei bestimmten thematisch und inhaltlich ausgerichteten Museen/Denkmälern/Ausstellungen ein besonders hoher Stellenwert zukommen kann (zur Analyse und Vorbeugung siehe auch Kapitel Vandalismus).
„Elektrische“ Ursachen beinhalten ein sehr breites Spektrum an ursächlich auslösenden Anlässen, wie z.B. Überlastung elektrischer Anschlüsse, Verteiler oder Leitungen, defekte Anschlüsse, Kabel oder Geräte, nicht gewartete/geprüfte und stark veraltete elektrische Anlagen. Der falsche Umgang mit elektrischen Geräten oder Leuchtmitteln und daraus resultierende Brände zählen eher zu der großen Rubrik „Leichtsinn“.
Regelungen zum Brandschutz
Dem Brandschutz wird im Allgemeinen ein sehr hoher Stellenwert beigemessen. Er kommt u.a. zum Ausdruck
- im Baurecht, d.h. in diversen Vorschriften der Landesbauordnungen und in Sonderbauvorschriften (z.B. für Gaststätten, Versammlungsstätten, Garagen)
- in den technischen Regelwerken für spezielle Anlagen und Materialien – z.B. Lüftungs- und Leitungsanlagen, Doppel- oder Hohlraumböden, Aufzüge
- im Normen- und Vorschriftenwerk für die technischen Einzelgewerke, insbesondere der Elektroinstallation
- in den Installations- sowie Prüf- und Abnahmebestimmungen zu technischen Einrichtungen mit Bezug zum vorbeugenden oder abwehrenden Brandschutz (z.B. Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Feststellanlagen, Löschanlagen, Löschgeräten)
- in Vorgaben zum Arbeitsrecht in Form der Arbeitsstättenverordnung bzw. -richtlinien usw.
Es existiert ein eng verzahntes Netzwerk umfangreicher Regeln und Vorschriften zum baulichen, anlagetechnischen und organisatorischen Brandschutz, die im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung eine weitere Umgestaltung erfahren.
Brandschutzkonzept
Museen, Bibliotheken und Archive erfordern in der Regel eine objektbezogene Risikoanalyse und eine (darauf aufbauende) Brandschutz-/Sicherheitskonzeption – ausgehend von gebäude- und sammlungsspezifischen Besonderheiten, wie:
- alleinstehend im ländlichen Gebiet, innerstädtische Lage, „Untermieter“ usw.
- historisch, unter Denkmalschutz stehend oder modern/neuzeitlich
- Holz-/Fachwerkgebäude, Mauerwerk, Stahlbeton etc.
- offener Luftverbund (zusammenhängende Raumbereiche) über mehrere Geschosse, z.B. Galerien, Hallen
- Sammlungen mit vielen Brandlasten oder „nur“ Bildergalerie, Skulpturen o.ä.
- „klassische“ Ausstellungen oder experimentelle, moderne Installationen z.B. mit offenem Licht, Sammlungen mit Alkoholpräparaten (Explosionsschutz beachten!) usw.
Im Rahmen des Brandschutzkonzepts sind die Gefährdungspotenziale herauszuarbeiten und die Schutzziele exakt zu bestimmen.
Gibt es Restaurierungswerkstätten und andere Einrichtungen mit erhöhter Brandgefahr? Gehen Gefährdungen von benachbarten Gebäuden (angrenzenden Wohnungen, Industrie, Handwerk) oder vom technischen Zustand der Liegenschaft aus? Ist die Versorgung mit Löschwasser gesichert usw.?
Gegebenenfalls müssen die notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen auch mit den Anforderungen des Denkmalschutzes in Einklang gebracht werden.
Grundsätzlich sollte jede Einrichtung eng mit der örtlichen Feuerwehr zusammenarbeiten und sich umfassend beraten lassen. Eine regelmäßige Abstimmung und ggf. gemeinsame Übungen sind unerlässlich. Des Weiteren sind eine Sensibilisierung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Brand sowie regelmäßige Übungen (z.B. zu Evakuierung von Personen, Bergung von Kulturgut, Bedienung von Feuerlöschern) notwendig.
Maßnahmen
Die möglichen Brandschutzmaßnahmen lassen sich jeweils aus den Schutzzielen ableiten:
Behinderung der Brandentstehung
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Brand auftritt, lässt sich durch verschiedene Maßnahmen verringern.
- Blitzschutz
Blitzeinschläge können zu Bränden im Gebäude führen. Daher ist durch eine Fachfirma zu prüfen, ob Maßnahmen zumindest für den äußeren Blitzschutz erforderlich sind („Blitzableiter“). Für gefährdete Objekte sind die entsprechenden Maßnahmen umzusetzen. - Vorbeugende Instandhaltung/Prüfung der elektrischen Anlagen und Geräte.
Darunter sind vor allem Maßnahmen zu verstehen, die die regelmäßige Wartung und Kontrolle insbesondere der elektrischen Anlagen und aller Geräte mit Wärmeentwicklung beinhalten. Ziel ist es hierbei, frühzeitig Mängel zu erkennen und zu beheben, damit sich daraus keine Zündquelle ergeben kann. So können sich mit der Zeit z.B. Schaltanlagen aufgrund gelockerter Kabelverbindungen unzulässig erwärmen. Auch bei bewegten Anlagen, z.B. Gurtförderanlagen in Schaubetrieben, kann es aufgrund von Reibung zu übermäßigen Erwärmungen kommen. Diese Mängel lassen sich frühzeitig durch Thermografie erkennen und beheben. Auch die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger gehört zur vorbeugenden Instandhaltung.
- Maßnahmen gegen Brandstiftung
Brandstiftung wird oft begünstigt durch brennbare Materialien, die leicht zugänglich sind. Klassische Beispiele sind hier Abfälle/Abfalltonnen am Gebäude oder Baumaterialien, die vom Fußweg aus erreichbar sind.
Die Wahrscheinlichkeit einer Brandstiftung lässt sich dadurch reduzieren, dass die Materialien entweder entfernt vom Gebäude gelagert werden (kein Brandüberschlag) oder wenn sie nicht von öffentlichen Flächen aus einfach erreicht werden können (geringere Wahrscheinlichkeit der Brandstiftung). Rauchen kann durch unsachgemäß entsorgte Zigaretten zu einer fahrlässigen Brandstiftung führen. Daher können Rauchverbote ebenfalls die Brandentstehung behindern.
- Maßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten
Feuergefährliche Arbeiten, z.B. Schweißen, Trennschneiden, Flexen, Arbeiten mit offener Flamme (wie bei einigen Dacharbeiten), können ebenfalls zu Bränden führen. Die Besonderheit hierbei sind die oftmals entstehenden Schwelbrände, die sich unbemerkt ausbreiten und erst Stunden nach Abschluss der Arbeiten entdeckt werden. Daher ist es wichtig, diese Arbeiten nur mit entsprechender Vorbereitung und Freigabe durch den/die Verantwortlichen durchführen zu lassen. Hierbei ist zu prüfen, welche Gefahr der Brandentstehung im Arbeitsbereich besteht und welche Maßnahmen zur Verhinderung einer Brandentstehung zu treffen sind. Außerdem ist festzulegen, wie und über welchen Zeitraum nach Arbeitsende der Arbeitsbereich und die umliegenden Bereiche auf eine Brandentstehung entweder durch eine Brandwache oder durch automatische Brandmelder kontrolliert werden. - Inertisierung (Reduzierung des Sauerstoffgehalts in der Luft)
Für besonders hochwertige Schutzgüter, insbesondere in Archiven, kann die schon erwähnte Inertisierung die Wahrscheinlichkeit eines Brandes wesentlich reduzieren.
Hierbei sind jedoch zum einen die Einschränkungen der Raumnutzung für Personen zu beachten. Die Bereiche sind nicht für Besucher geeignet und auch für Arbeitnehmer sind zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.
Zum anderen sind mit der Inertisierung hohe Installations- und Folgekosten verbunden.
Schutz von Leben und Gesundheit
Oberste Priorität hat im Brandfall immer der Schutz von Leben und Gesundheit.
- Rettungswege
Zur Erreichung dieses Ziels sind für alle Personen im Objekt ausreichend Rettungswege zur Verfügung zu stellen. Dies sind die Treppenräume und Notausgänge sowie teilweise Flure oder Gänge. Die Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden. - Öffenbarkeit
Türen im Zuge von Rettungswegen müssen jederzeit ohne weitere Hilfsmittel geöffnet werden können. Deswegen dürfen diese Türen nicht abschließbar sein. Andernfalls sind Antipanikschließungen erforderlich, d.h. Türschlösser, die durch ihren mechanischen und/oder elektromechanischen Aufbau eine Türverriegelung mit einem Druck auf die Klinke bzw. Türstange freigeben. - Alarmierung
In einigen Gebäuden ist eine automatische Alarmierung der anwesenden Personen erforderlich, damit sich diese frühzeitig in Sicherheit bringen können. Dies wird meist über Brandmelde- und Alarmierungsanlagen erreicht. Vereinzelt genügen auch Hauswarnanlagen. Das Erfordernis ist individuell zu prüfen. Die jeweiligen Anforderungen ergeben sich aus dem Brandschutzkonzept und der Baugenehmigung. - Rettungswegkennzeichnung
Die Rettungswege sind zur besseren Orientierung mit Piktogrammen zu kennzeichnen. Damit diese gut sichtbar sind, sind sie in der Regel zu hinterleuchten. - Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne dienen ebenfalls der Orientierung und dem Auffinden der Rettungswege.
Behinderung der Brand- und Rauchausbreitung
Grundsätzlich muss immer mit der Möglichkeit eines Brandes gerechnet werden. Daher versucht man, die Folgen eines Brandes zu minimieren. Die Behinderung einer Brand- bzw. einer Rauchausbreitung verringert sowohl Sachschäden als auch mögliche Personenschäden. In erster Linie versucht man, dieses Schutzziel baulich zu erreichen, da diese Vorkehrungen die geringste Ausfallwahrscheinlichkeit aufweisen.
Sofern bauliche Maßnahmen nicht möglich sind (z.B. aufgrund der Gebäudegestaltung, des Denkmalschutzes), können als nächstes technische Maßnahmen in Betracht gezogen werden.
- Brandwände
Diese Wände unterteilen Gebäude untereinander bzw. sie unterteilen ausgedehnte Gebäude in mehrere Brandabschnitte. So werden das Nachbargebäude und der benachbarte Brandabschnitt vor einem Brand geschützt. Die Maßnahme dient gleichzeitig der Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten. - Feuerwiderstandsfähige Wände und Decken
Zur weiteren Unterteilung dienen im Gebäude feuerwiderstandsfähige Decken, sodass sich ein Brand und Rauchgase nicht ohne Weiteres über mehrere Geschosse hinweg ausbreiten können. Feuerwiderstandsfähige Wände begrenzen dagegen die Ausbreitung innerhalb eines Geschosses. Beide Maßnahmen dienen sowohl dem Schutz von Leben und Gesundheit als auch dem Sachschutz und der Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten. - Brand- und Rauchschutztüren/-tore, Feuerschutz- und Rauchschutzvorhänge
In feuerwiderstandsfähigen Wänden sowie teilweise in feuerwiderstandsfähigen Decken sind nutzungsbedingt Öffnungen vorhanden. Um weiterhin den Zweck, das heißt die Behinderung der Brand- und Rauchausbreitung, erfüllen zu können, müssen diese Öffnungen spätestens im Brandfall in entsprechender Qualität verschlossen werden. Die Anforderungen an die jeweiligen Abschlüsse ergeben sich aus dem Brandschutzkonzept sowie der Baugenehmigung. Während des normalen Betriebs können diese Abschlüsse mit zugelassenen Feststellanlagen offengehalten werden. - Schottungen von Leitungsdurchführungen
Leitungsdurchführungen durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken können eine Brandausbreitung begünstigen. Daher sind die Durchführungen zwingend fachgerecht zu schotten, um die Schutzziele dieser Wände und Decken weiterhin zu gewährleisten. - Löschanlagen
Automatische Löschanlagen können je nach Auslegung zumindest eine Brandausbreitung behindern (Kleinhalten des Brandes). Sie kommen entweder als Kompensation für fehlende bauliche Abtrennungen oder zur weiteren Erhöhung des Sachschutzes zum Einsatz. Je nach Einsatzort und -zweck stehen eine Vielzahl von Anlagenkonfigurationen zur Verfügung.
Ermöglichung wirksamer Löscharbeiten
Damit die Feuerwehr die Möglichkeit hat, einen Brand wirksam zu bekämpfen, müssen entsprechende Randbedingungen erfüllt werden.
- Zugänglichkeit
Die Feuerwehr muss mit den erforderlichen Fahrzeugen nah genug an das Objekt heranfahren können. Hierzu dienen die Feuerwehrzufahrten und die Bewegungsflächen, die jederzeit freizuhalten sind. Tore, Schranken etc. im Bereich der Feuerwehrzufahrten müssen dementsprechend auch durch die Feuerwehr geöffnet werden können.
Sofern die Feuerwehr automatisch alarmiert wird, muss das Objekt selbst zugänglich sein. Hierfür ist eine Generalschließung erforderlich. Die Schlüssel werden im Feuerwehrschlüsseldepot hinterlegt. Auch in anderen Fällen ist die Hinterlegung von Generalschlüsseln für die Feuerwehr sinnvoll, um ihr ein gewaltfreies Eindringen im Rahmen der Brandbekämpfung zu ermöglichen. Die Feuerwehrschlüsseldepots sind so ausgeführt, dass eine unberechtigte Nutzung verhindert wird. - Löschwasser
Es muss ausreichend Löschwasser zur Verfügung stehen. Die erforderliche Löschwassermenge muss im Umkreis von 300 Metern über öffentliche Hydranten sichergestellt werden. Teilweise können hierfür auch offene Gewässer herangezogen werden. Andernfalls muss die Löschwassermenge durch den Eigentümer/Betreiber zur Verfügung gestellt werden, z.B. durch eine Löschwasserzisterne. - Feuerwehrplan
Die Feuerwehr sollte sich gut orientieren können. Dies unterstützt den Einsatzablauf. Für die Orientierung dient neben der Ausschilderung insbesondere der Feuerwehrplan des Objekts. - Brandschutztechnische Abtrennung
Der Brand sollte beherrschbar sein. Hierfür wird die Brandausbreitung durch bauliche oder anlagentechnische Maßnahmen behindert. Gerade die baulichen Maßnahmen, wie Brandmauern (heute: Brandwände) dienten schon im Mittelalter zur Behinderung der Brandausbreitung in Städten, um überhaupt Löschmaßnahmen erfolgreich durchführen zu können. - Brandmeldeanlagen
Auch Brandmeldeanlagen dienen dazu, frühzeitig einen Brand zu entdecken und die Feuerwehr zu alarmieren, sodass ein Brand so schnell wie möglich bekämpft werden kann. - Feuerlöscher
Kleinere Entstehungsbrände können direkt durch geschultes Personal bekämpft werden. Hierfür ist das Objekt mit geeigneten Feuerlöschern auszustatten, die gut erreichbar sind. Die Mitarbeiter/innen sind im Umgang damit regelmäßig zu schulen.
Ermöglichung der Bergung von Kulturgütern
Eine Bergung von Kulturgütern sollte im Vorfeld sorgfältig geplant werden. Was kann oder soll unbedingt geborgen werden? Welche Maßnahmen sind dafür erforderlich? Müssen hierfür Gerätschaften, Kisten oder Ähnliches vorrätig gehalten werden? Prioritäten und Verantwortlichkeiten sind festzulegen (siehe auch Einführungstext Kapitel Allgemeines Sicherheitsmanagement – Bergung).
Eine Bergung ist grundsätzlich nur unter Wahrung des Eigenschutzes möglich. Sinnvollerweise sollte sie bei einem Brandereignis durch die Feuerwehr erfolgen, die über eine entsprechende Schutzausrüstung verfügt. Zur Unterstützung sollte die oben genannte Planung der Feuerwehr zur Verfügung gestellt und im Vorfeld mit ihr abgestimmt werden.
Teilweise unterstützen die Feuerwehren die Bergung zusätzlich. So verfügt beispielsweise die Feuerwehr Weimar über einen klimatisierten Gerätewagen für empfindliche Kulturgüter. Weitere Informationen zu den Themen Bergung, Notfallcontainer/-zug etc. bietet die Website der Notfallverbünde in Deutschland: www.notfallverbund.de
Organisatorischer Brandschutz
Alle vorgenannten Maßnahmen können ihre volle Wirkung nur entfalten, wenn der Brandschutz im Alltag stets beachtet wird.
- Brandschutzordnung
In der Brandschutzordnung wird festgelegt, welche Maßnahmen zur Behinderung einer Brandentstehung sowie bei bzw. nach einem Brand zu beachten sind. Des Weiteren sind in Teil C die Personen benannt, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen inklusive Nennung der jeweiligen Aufgaben.
Die Brandschutzordnung gilt für alle Mitarbeiter/innen, Fremdfirmen, Mieter/innen etc. in einem Objekt. Die Mitarbeiter/innen sind regelmäßig bezüglich des Inhalts zu schulen. - Brandlasten
Rettungswege sind brandlastfrei zu halten, um die Personenrettung sowie den Löschangriff der Feuerwehr nicht zu behindern. Zusätzlich sind teilweise Bereiche im Objekt brandlastfrei zu halten, um die Brandausbreitung zu behindern (z.B. unausgebaute Dachböden). Die Einhaltung ist regelmäßig zu kontrollieren. - Prüfung und Wartung sicherheitstechnischer Anlagen
Sicherheitstechnische Anlagen wie Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Löschanlagen oder Rauchabzüge werden selten genutzt. Mängel fallen nicht sofort ins Auge. Aufgrund ihrer Funktion wird ein hoher Anspruch an ihre Wirksamkeit sowie Betriebssicherheit gestellt. Damit die Anlagen diesen Anspruch erfüllen können, ist eine wiederkehrende Wartung durch eine Fachfirma sowie die wiederkehrende Prüfung durch Sachverständige unerlässlich.
Zur Erreichung der Schutzziele ist immer eine Kombination der genannten Maßnahmen erforderlich. Die jeweils erforderlichen und sinnvollen Maßnahmen sind hierbei stets auf das zu betrachtende Objekt abzustimmen.