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Erdbeben Erdbeben

13 Erdbeben

Mit diesem Fragebogen können Sie eine Selbstevaluation durchführen und erhalten eine Auswertung nach dem Ampelprinzip. Das Ergebnis zeigt an, ob für einzelne Themen der Mindeststandard erfüllt wird (= „Grün“). Bei „Rot“ oder „Gelb“ folgen konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen.

Alle Fragen müssen beantwortet werden. Pro Frage kann nur eine Antwort ausgewählt werden. Durch Anklicken können Sie zusätzliche „Erläuterungen“ aufklappen. Um die Auswertung zu erhalten, klicken Sie am Ende auf „Absenden“.

Tipp: Bei größeren Einrichtungen ist es empfehlenswert, den Fragebogen für einzelne Bereiche, die einheitliche Rahmenbedingungen aufweisen, separat auszufüllen, z.B. für einzelne Gebäude, Gebäudeteile, Depots oder Ausstellungsbereiche.

13.1

Seismische Gefährdungszone

Kennen Sie die Erdbebengefährdungszone Ihrer Einrichtung?

Die Erdbebengefährdung entspricht der Wahrscheinlichkeit des (Wieder-)Auftretens eines Erdbebens. Sie ist abhängig vom betrachteten Ort und wichtig, um die seismische Verletzbarkeit einer Einrichtung abzuschätzen. Die Einteilung erfolgt in Abstufungen von Z 0, der kleinsten Gefährdungsstufe, bis Z 3, der höchsten Gefährdungsstufe. Mithilfe des angegebenen Links können Sie überprüfen, in welcher seismischen Gefährdungszone sich Ihre Einrichtung befindet.

Erdbebenzonen- und Untergrundklassenabfrage

13.2

Baugrundklasse

Wissen Sie, welcher Baugrundklasse der Untergrund Ihrer Einrichtung zugeordnet werden kann?

Die Bodenbeschleunigung bei einem Erdbeben hängt stark vom Untergrund ab. Fels oder Festgesteine können als günstige Baugründe betrachtet werden, während sich flache Sedimentbecken und Übergangszonen weniger günstig verhalten. Tiefe Sedimentbecken verhalten sich am ungünstigsten. Die Kenntnis über die Baugrundbeschaffenheit ist daher wichtig für die Risikobewertung und die Festlegung notwendiger Präventionsmaßnahmen. Der Untergrund wird nach DIN 4149 in drei geologische Untergrundklassen eingeteilt: R – Gebiete mit felsartigem Gesteinsuntergrund, S – Gebiete mit weichem Untergrund, tiefe Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung, T – Übergangsgebiete zwischen Gebieten der Untergrundklassen R und S sowie Gebiete mit relativ flachgründigen Sedimentbecken.

Erdbebenzonen- und Untergrundklassenabfrage

13.3

Bergbauregion

Befindet sich Ihre Einrichtung in einer (ehemaligen) Bergbauregion?

In Bergbauregionen kann es zu Erdbebenereignissen mit Erdbrüchen und Erdsenkungen kommen. Dies kann auch viele Jahre nach dem Ende der Bergbautätigkeit in sogenannten Altbergbaugebieten geschehen. Zusätzlich spielt die Art des Untergrunds eine Rolle. Bestimmte Gesteine können die Spannungen besser abfedern als andere, daher ist das Saarland beispielsweise stärker gefährdet als das Ruhrgebiet.

13.4

Tragwerkstyp des Gebäudes und der Decken – Gewölbedecken

Ist Ihre Einrichtung ein mehrgeschossiges Mauerwerksgebäude mit Decken in Form von Gewölben?

Mauerwerksgewölbe mit Mauerwerkswänden als Auflager sind erdbebenempfindlich. Mit Zugbändern zwischen den Auflagern kann die Erdbebensicherheit verbessert werden.

Foto: Auflager von Mauerwerksgewölben

13.5

Tragwerkstyp des Gebäudes und der Decken – Holzbalkendecken

Ist Ihre Einrichtung ein Mauerwerksgebäude mit einer oder mehreren Holzbalkendecken?

Decken aus Holz erhöhen die seismische Verletzbarkeit der Mauerwerksgebäude, insbesondere im Hinblick auf ein Kippen der Wände, denn die Wände können an den Holzbalken nicht ausreichend fixiert werden. Um das Kippen der Wände zu verhindern, gibt es drei Optionen: Die Holzbalkendecken können …
- in beide Richtungen mit Zugbändern verstärkt werden.
- mit einer dünnen Schicht aus Stahlbeton verstärkt werden, die gut mit den Wänden verbunden ist.
- durch Stahlverbindungen mit den Wänden verbunden werden.

13.6

Grundrissgestaltung – Form

Hat Ihr Gebäude einen kompakten Grundriss?

Ein kompakter Grundriss ist bei Erdbeben von Vorteil. Ein rechteckiger Grundriss wird als kompakt betrachtet, wohingegen etwa ein L-förmiger Grundriss als eher zergliedert gilt. Ein zergliederter Grundriss ist ungünstig in Bezug auf die seismische Gefährdung und besonders problematisch, wenn die Decken aus Stahlbeton bestehen. Um Spannungsrissen vorzubeugen, können Dilatationsfugen (Dehnungsfugen) eingebaut werden. Sie erlauben das gegenseitige Verschieben benachbarter Bauwerksteile zueinander.

Grundrissgestaltung: kompakte und zergliederte Grundrisse

13.7

Grundrissgestaltung – Verteilung der Wände

Sind die aussteifenden Wände Ihres Gebäudes in Bezug auf Erdbeben günstig verteilt?

Eine symmetrische Verteilung der Wände kann die durch ein Erdbeben verursachten Kräfte besser aufnehmen (keine Torsionsbeanspruchung). Eine aussteifende Wand muss eine gewisse Dicke aufweisen, um Kräfte (vertikale und horizontale) aufnehmen zu können.

Günstige und ungünstige Verteilung der Wände

Umkippen eines Teils einer Wand

13.8

Gebäudehöhe

Hat Ihr Gebäude mehr als vier Geschosse?

Gebäude mit einer hohen Geschosszahl sind in der Regel erdbebengefährdeter als niedrige Gebäude.

13.9

Aufrissgestaltung

Ist die Aufrissgestaltung Ihres Gebäudes regelmäßig?

Der Aufriss bezeichnet die Darstellung des Gebäudes in der Vertikalen. Die Struktur des Bauwerks ist in Ansichten, besonders in Schnitten, gut zu erkennen. Ein Gebäude ist regelmäßig im Aufriss, wenn die Tragelemente direkt übereinanderstehen, die Geschosse möglichst gleich hoch und die Geschossdecken durchgehend sind. Das seismische Verhalten eines Gebäudes, das unregelmäßig im Aufriss ist, kann sehr ungünstig sein, insbesondere wenn die Unregelmäßigkeit die unteren Stockwerke betrifft (z. B. Eingangshalle, Foyer, Saal, große Ausstellungs- oder Veranstaltungsräume im EG).

Regelmäßige und unregelmäßige Aufrissgestaltung

13.10

Sakralbauten und Hallen

Hat Ihr Gebäude einen Saal oder eine Halle mit hohen Wänden oder Gewölben wie bei Kirchen, Kathedralen oder Eingangshallen?

Sakrale Bauten wie Kirchen, Kathedralen oder Hallen über mehrere Stockwerke, z.B. in einem Museum, sind besonders erdbebengefährdet, weil sich großes Gewicht (z.B. Gewölbedecken) hoch oben im Gebäude befindet. Diese und andere Eigenschaften (hohe und wenige Wände, unregelmäßiger Aufriss und Grundriss) sind sehr ungünstig in Bezug auf die Erdbebensicherheit.

13.11

Türme

Gibt es in Ihrer Einrichtung einen hohen Turm (freistehend oder als Teil eines Gebäudes)?

Türme, z.B. Kirchtürme, reagieren besonders empfindlich auf Erdbeben, weil sie hoch und schlank sind. In Zonen mäßiger Seismizität erweist sich die Turmspitze als stark gefährdet, weil sie durch eine hohe horizontale Beschleunigung beansprucht wird. Der Rest eines Turms wird durch ein Erdbeben selten stark beschädigt.

13.12

Fachwerk

Ist Ihr Gebäude ein Fachwerkhaus?

Das Tragwerk eines Fachwerkhauses besteht z.B. aus Holz, dessen Zwischenräume mit Strohlehm oder Backsteinen gefüllt sind. Diese Bauweise ist im Fall eines Erdbebens von Vorteil.

13.13

Gebäudegruppen

Ist Ihr Gebäude Teil einer Gebäudegruppe (z.B. einer Häuserzeile)?

Aneinandergereihte Gebäude teilen oft Haupttragwände, was sich günstig auf die Erdbebensicherheit auswirken kann. Die Lage des einzelnen Objekts innerhalb der Gebäudegruppe ist jedoch bei der Beurteilung zu berücksichtigen, weil sie Auswirkung auf die Erdbebensicherheit hat. Bei einem einzelnen Gebäude in der Gebäudegruppe wird die Verbindung der Wände zu den Decken untersucht, weil unverbundene Wände umkippen können.

Skizze: Häuserzeile/Gebäudegruppe

13.14

Tragwerk aus Stahl

Ist das Tragwerk Ihres Gebäudes zum Teil oder ganz aus Stahl?

Stahltragwerke verhalten sich günstig gegenüber Erdbeben, weil sie normalerweise duktil sind (bis zu 25 % verformbar). Die Duktilität der Verbindungen muss durch einen Erdbebeningenieur überprüft werden. Die Häufigkeit der Überprüfung ist abhängig von der Art des Tragwerks und seinem Zustand.

13.15

Decken und Beleuchtung

Sind die Unterdecken und die Beleuchtungskörper in Ihrem Gebäude stabil an den Decken befestigt?

Unterdecken und Beleuchtungskörper stürzen bei Erdbeben oft herab. Um Mitarbeiter/innen und Besucher/innen sowie das Kulturgut zu schützen, müssen diese stabil an der Decke befestigt sein, z.B. mit in der Decke eingespannten Stahlstiften.

13.16

Freistehende Objekte

Sind freistehende Objekte vor Erschütterungen geschützt?

Freistehende Gegenstände sind erdbebenanfällig und kippen leicht, insbesondere wenn sie nicht stabil auf einem Sockel/am Boden befestigt sind und/oder wenn der Sockel nicht am Boden befestigt ist.

13.17

Regale

Sind Ihre Objekte, die in Regalen lagern, vor Erschütterungen geschützt?

Mobile Gegenstände können bei Erdbeben umkippen oder herabfallen. Damit sie nicht aus den Regalen stürzen, sollten Türen, Leisten oder andere Hilfskonstruktionen eingebaut werden. Auch Regale können umkippen und müssen deshalb mit den tragenden Wänden verbunden werden.

13.18

Nichttragende Wände

Befinden sich Ihre Objekte in ausreichendem Abstand zu nichttragenden Wänden?

Nichttragende Wände können durch Erschütterungen leicht umkippen und dabei Objekte beschädigen oder zerstören.

13.19

Lagerraum

Ist ein Lagerraum vorhanden, in dem mobile Kulturgüter geschützt werden können, falls Ihr Gebäude nach einem Erdbeben teilweise zerstört ist?

Von Erdbeben betroffene Gebäude sind meist beschädigt, d.h. die Wände haben Risse, es gibt Schutt und Scherben in den Räumen, Fenster sind zerbrochen, Alarm- und Klimaanlagen außer Betrieb. In diesem Fall müssen mobile Kulturgüter ausgelagert und geschützt werden.

13.20

Wandverzierungen

Sind alle Ihre gefassten oder dekorierten Wände (z.B. Fresken, Stuck, Vertäfelungen, Tapeten, Wandbespannung) vor Erschütterungen geschützt?

Da Wandfassungen Teil der Oberfläche einer Wand sind, können sie durch Risse in den Mauerwerkswänden beschädigt werden. Risse in Mauerwerkswänden sind die ersten Schäden, die durch ein Erdbeben verursacht werden. Es gibt nur wenige Möglichkeiten, Wandfassungen zu schützen. In Einzelfällen kann erwogen werden, die Wandfassungen und Dekorationen von der Wand zu trennen. Weiterhin können Wände verstärkt werden (z.B. durch eine Vorspannung); die gefassten Wände können ggf. auch vom Tragwerk getrennt werden, um Deformationen oder Risse zu vermeiden.

13.21

Sicherheit für Personen – Fluchtwege

Sind nach einem Erdbeben Fluchtwege für Ihre Besucher/innen und Mitarbeiter/innen verfügbar?

Während eines Erdbebens fehlt die Zeit, aus einem Gebäude zu fliehen, daher wird empfohlen, unter einem Tisch oder in der Öffnung einer Tür Schutz zu suchen. Nach dem Erdbeben ist es hingegen besonders wichtig, dass Personen ein beschädigtes Gebäude schnell verlassen können. Dazu dienen eingebaute oder extra eingerichtete erdbebensichere Fluchtwege, die immer einfach erreichbar sein müssen. Gegenstände oder nichttragende Elemente (auch Schutt nach einem Erdbeben) dürfen den Weg nicht blockieren.

13.22

Sicherheit für Personen – Information

Stehen Ihren Mitarbeiter/innen und Besucher/innen Informationen zur Verfügung, die erklären, was sie tun müssen, um sich gegen Erdbeben zu schützen?

Viele Menschen wissen nicht, wie sie sich während eines Erdbebens verhalten sollen. Es wird empfohlen, das Personal darüber zu informieren, was im Fall eines Erdbebens zu tun ist, um den Besucher/innen zu helfen.

Sicherheit für Personen im Fall eines Erdbebens