Bei Hochwasserereignissen, Starkregen oder Schneeschmelze ist mit aufsteigendem Grundwasser zu rechnen, das durch die Bodenplatte und untere Wandbereiche in das Gebäude eintritt und zu Schäden führen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, den für das betreffende Gebäude kritischen Grundwasserspiegel, d.h. die Höhe, ab der eine Bedrohung vom Grundwasser für das Gebäude ausgeht, zu kennen, um ggf. Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Dieser Wert muss durch Bausachverständige in Abstimmung mit den Fachbehörden (Wasserbehörde, Umweltamt) ermittelt werden. Informationen zu den aktuellen Grundwasserspiegeln sind über die lokalen Umweltbehörden zu erfragen.
Bei einigen Gebäuden ist die Bodenplatte wasserdicht ausgeführt (sogenannte „weiße Wanne“), um ein Eindringen von aufsteigendem Grundwasser zu vermeiden. Es bildet sich jedoch u.U. ein starker Druck des Grundwassers gegen diese dichte Bodenplatte (Auftrieb), sodass es zu Beschädigungen an der Baukonstruktion und zum Eindringen von Wasser kommen kann. Deshalb muss der kritische Grundwasserspiegel bekannt sein. Hochwasserentlastungsbrunnen können durch das Senken des Grundwasserspiegels für Abhilfe sorgen. Auch eine definierte Auflast auf die gefährdete Bodenplatte (durch Sandsäcke, schwere Materialien, (sauberes) Wasser) kann Gebäudeschäden verhindern (nähere Erläuterungen siehe Einführungstext Flut).
Bei Gebäuden ohne „weiße Wanne“ ist ab einem bestimmten Grundwasserspiegel mit dem Einsickern von Grundwasser in den Fußboden und/oder die unteren Wandbereiche zu rechnen. Es muss ein Konzept für die rasche Beseitigung von eindringendem Wasser (Pumpen, Schläuche, Elektroversorgung) bis hin zur Freiräumung des Bereichs erarbeitet werden.