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Flut Flut

3 Flut

Mit diesem Fragebogen können Sie eine Selbstevaluation durchführen und erhalten eine Auswertung nach dem Ampelprinzip. Das Ergebnis zeigt an, ob für einzelne Themen der Mindeststandard erfüllt wird (= „Grün“). Bei „Rot“ oder „Gelb“ folgen konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen.

Alle Fragen müssen beantwortet werden. Pro Frage kann nur eine Antwort ausgewählt werden. Durch Anklicken können Sie zusätzliche „Erläuterungen“ aufklappen. Um die Auswertung zu erhalten, klicken Sie am Ende auf „Absenden“.

Tipp: Bei größeren Einrichtungen ist es empfehlenswert, den Fragebogen für einzelne Bereiche, die einheitliche Rahmenbedingungen aufweisen, separat auszufüllen, z.B. für einzelne Gebäude, Gebäudeteile, Depots oder Ausstellungsbereiche.

3.1

Gefährdungen – Hochwasser

Ist Ihr Gebäude hochwassergefährdet?

Ein Gebäude kann aus verschiedenen Gründen hochwassergefährdet sein. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Gebäude an einem Fluss oder am Meer liegt, von denen Hochwasserereignisse bekannt sind. Auch die Lage in einer Senke stellt eine Gefährdung dar, da es bei Starkregen zu einer lokalen Überflutung mit Oberflächenwasser kommen kann. Die Lage auf einer Anhöhe ist zwar vorteilhaft, schützt jedoch nicht automatisch vor Überflutungen, wenn die Höhe bei den zu erwartenden Pegelständen nicht ausreichend ist. Hinzu können sekundäre Beeinträchtigungen kommen, wenn das umliegende Gebiet hochwassergefährdet ist und es zu einer Störung oder einem Ausfall der Infrastruktur (z.B. Stromversorgung, Telefon, Internet, Zuwegung) kommt. Das Risiko muss in Zusammenarbeit mit Fachbehörden (Wasserbehörde, Umweltbehörde, Bauaufsichtsbehörde) und der Feuerwehr bewertet werden. Die Ergebnisse sind in einem Notfallkonzept beschrieben und in einem Hochwassermanagementplan/Notfallplan umzusetzen. Notfallpläne benennen denkbare Risiken basierend auf einer Risikoanalyse und die daraus resultierenden Vorsorgemaßnahmen und Maßnahmen im Notfall. Baulich-technische und organisatorische Maßnahmen sind exemplarisch im Einleitungstext zum SiLK-Kapitel „Flut“ beschrieben: Aufbau von Dammsystemen, Absperrung von Leitungen, Konzepte zur Beseitigung von Wasser.

3.2

Gefährdungen – Oberflächenwasser

Ist Ihr Gebäude durch Oberflächenwasser gefährdet?

Als Oberflächenwasser wird Wasser bezeichnet, welches als Überflutung von direkt angrenzenden Straßen, Wegen oder Arealen das Gebäude betrifft.

3.3

Gefährdungen – rückstauendes Kanalwasser

Ist Ihr Gebäude durch rückstauendes Kanalwasser gefährdet?

3.4

Gefährdungen – aufsteigendes Grundwasser

Ist Ihr Gebäude durch aufsteigendes Grundwasser gefährdet?

Bei Hochwasserereignissen, Starkregen oder Schneeschmelze ist mit aufsteigendem Grundwasser zu rechnen, das durch die Bodenplatte und untere Wandbereiche in das Gebäude eintritt und zu Schäden führen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, den für das betreffende Gebäude kritischen Grundwasserspiegel, d.h. die Höhe, ab der eine Bedrohung vom Grundwasser für das Gebäude ausgeht, zu kennen, um ggf. Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Dieser Wert muss durch Bausachverständige in Abstimmung mit den Fachbehörden (Wasserbehörde, Umweltamt) ermittelt werden. Informationen zu den aktuellen Grundwasserspiegeln sind über die lokalen Umweltbehörden zu erfragen.
Bei einigen Gebäuden ist die Bodenplatte wasserdicht ausgeführt (sogenannte „weiße Wanne“), um ein Eindringen von aufsteigendem Grundwasser zu vermeiden. Es bildet sich jedoch u.U. ein starker Druck des Grundwassers gegen diese dichte Bodenplatte (Auftrieb), sodass es zu Beschädigungen an der Baukonstruktion und zum Eindringen von Wasser kommen kann. Deshalb muss der kritische Grundwasserspiegel bekannt sein. Hochwasserentlastungsbrunnen können durch das Senken des Grundwasserspiegels für Abhilfe sorgen. Auch eine definierte Auflast auf die gefährdete Bodenplatte (durch Sandsäcke, schwere Materialien, (sauberes) Wasser) kann Gebäudeschäden verhindern (nähere Erläuterungen siehe Einführungstext Flut).
Bei Gebäuden ohne „weiße Wanne“ ist ab einem bestimmten Grundwasserspiegel mit dem Einsickern von Grundwasser in den Fußboden und/oder die unteren Wandbereiche zu rechnen. Es muss ein Konzept für die rasche Beseitigung von eindringendem Wasser (Pumpen, Schläuche, Elektroversorgung) bis hin zur Freiräumung des Bereichs erarbeitet werden.

3.5

Maßnahmen – Vorwarnzeiten

Kennen Sie die Vorwarnzeiten bei Hochwasserereignissen in Ihrer Region und haben Sie diese entsprechend berücksichtigt?

Die Vorwarnzeiten für Ihre Region erfahren Sie bei den Hochwasserportalen der Länder (siehe Link).
Die Vorwarnzeit ist zur Vorbereitung auf das Hochwasser zu nutzen (Aufbau von Dämmen/Schutzwänden, Organisation von Personal, Inbetriebnahme der Ausrüstung, Aktivierung des Notfallverbunds).
Bei Vorwarnzeiten von weniger als 24 Stunden (besonders bei kleinen Flüssen in gebirgigen Regionen) bleibt nur wenig Zeit, um die vorbereiteten Maßnahmen umzusetzen. Dieses Risiko ist für die Planung der Reaktion zu berücksichtigen (z.B. ständiger Bereitschaftsdienst, kein Kulturgut in gefährdeten Bereichen, Übungen für den Aufbau von Schutzwänden).

Hochwasserzentralen

3.6

Maßnahmen – Hochwassermanagementplan

Gibt es für Ihre Einrichtung einen Hochwassermanagementplan?

Bei einer ausreichenden Vorwarnzeit ist es möglich, rechtzeitig ausgewählte Maßnahmen (baulich-technisch, organisatorisch) zum Schutz vor Hochwasser zu ergreifen. Diese Maßnahmen sollten in einem Hochwassermanagementplan zusammengefasst und zu leicht nachvollziehbaren Abläufen aufbereitet werden, um als Leitfaden im Notfall zu dienen. Die Maßnahmen stehen in Abhängigkeit zu den vorhandenen oder zu erwartenden Hochwasserständen (z.B. Aufbau von Sandsäcken bei Pegelständen ab 8 m). Sinnvollerweise enthält der Hochwassermanagementplan auch eine Liste mit Kontakten zu hilfeleistenden Stellen. Weitere Informationen finden sich im Einführungstext Flut.

3.7

Maßnahmen – Notentwässerung

Verfügt Ihre Einrichtung über ein Konzept und die erforderliche Ausrüstung zur Beseitigung von Wasser aus dem Gebäude?

Ein Konzept zur Notentwässerung sieht vor, an welchen Stellen im Gebäude eingedrungenes Wasser womit aufgenommen und wie es nach außen geschafft wird.

3.8

Maßnahmen – Notstromversorgung

Verfügt Ihre Einrichtung über eine unabhängige Stromversorgung/Netzersatzanlage?

Sicherheitsrelevante Elektroanschlüsse dienen z.B. der Versorgung von Pumpen oder Gefahrenmeldeanlagen und werden durch unabhängige Stromversorgungen (Notstromaggregate) zur Verfügung gestellt.

3.9

Kontakt – hilfeleistende Stellen

Haben Sie Kontakt zu hilfeleistenden Stellen (Feuerwehr/THW) und arbeiten Sie mit diesen zusammen, um Ihre Einrichtung auf ein Hochwasserereignis vorzubereiten?

3.10

Kontakt – Katastrophenschutzbehörde

Besteht Kontakt zur zuständigen Katastrophenschutzbehörde?

Die zuständige Katastrophenschutzbehörde tritt in erster Linie erst in Aktion, wenn der Katastrophenfall ausgerufen wird. Dennoch ist es sinnvoll, präventiv den Kontakt zu suchen und zur Bewusstseinsbildung für die Bedeutung der eigenen Einrichtung beizutragen und relevante Informationen zu teilen. Da während eines Katastrophenfalls neue Zuständigkeiten greifen, ist es von Vorteil, in diesen Strukturen vertreten zu sein. So sollten Vertreter von Sammlungseinrichtungen bei Ereignissen, die die Einrichtungen gefährden (z.B. Flut), im Krisenstab Mitglied sein, um die Interessen der Einrichtungen vertreten zu können. Als Argumentationshilfe kann darauf verwiesen werden, dass Kulturgut zu den kritischen Infrastrukturen gehört.

3.11

Kontakt – Bauaufsichtsbehörde

Hat Ihre Einrichtung Kontakt zur zuständigen Bauaufsichtsbehörde?

Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Gefährdungen von Bauwerken im Zusammenhang mit der Baugenehmigung. So kann in Erfahrung gebracht werden, wie die Bauaufsichtsbehörde die Gefährdungen im konkreten Fall einschätzt und bewertet.

3.12

Kontakt – Dienstleister (Spedition, Lagerhaus, Kühlhaus)

Bestehen Kontakte zu Dienstleistern, die im Notfall helfen können, und wurden Verträge geschlossen?

Bei Hochwasserereignissen kann es notwendig sein, Objekte auszulagern und/oder z.B. nasse Archivalien und Bücher so schnell wie möglich einzufrieren. Damit dies im Notfall reibungslos gelingt, ist es wichtig, im Vorfeld entsprechende Absprachen mit geeigneten Dienstleistern in der Region zu treffen und diese schriftlich festzuhalten.

3.13

Kooperation – Notfallverbund

Gibt es einen Notfallverbund der von Flutereignissen bedrohten Sammlungseinrichtungen in Ihrer Region bzw. gibt es eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen ohne formalisierte Grundlage (auch zwischen Mitgliedern innerhalb eines großen Einrichtungsverbunds), um im Notfall Ressourcen verfügbar zu machen, und sind Sie dort Mitglied bzw. arbeiten Sie dort mit?

Informationen zu Notfallverbünden in Deutschland sowie eine Liste und eine Karte, in der alle Notfallverbünde verzeichnet sind, gibt es auf der Website der Notfallverbünde.

Portal der Notfallverbünde Kulturgutschutz in Deutschland