6 Havarien / Unfälle
Unfälle und Havarien, intern oder extern verursacht, stellen eine ernsthafte Bedrohung für Museen, Archive und Bibliotheken dar. Neben großen Schadensereignissen, wie dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009, gefährden auch kleinere Havarien, beispielsweise technische Defekte oder Wasserrohrbrüche, das Sammlungsgut. Folgeschäden sind u.a. mechanische Beschädigungen, Veränderungen des Raumklimas und Wasserschäden.
Die Begriffe „Havarien“ und „Unfälle“ werden hier folgendermaßen verwendet:
Havarien: Im Zusammenhang mit dem Kulturgutschutz bezeichnet Havarie eine Betriebsstörung oder einen Ausfall technischer Anlagen, die zu Schäden am Kulturgut führen können. Ursprünglich stammt der Begriff aus der Seefahrt und beschreibt Schäden an Schiff oder Ladung.
Unfälle: Unter Unfällen werden Personenschäden und Schäden an Objekten verstanden, die plötzlich sowie zeitlich und räumlich begrenzt auftreten und unbeabsichtigt geschehen.
Ursachen für Havarien und Unfälle sind:
- menschliches Versagen (unsachgemäße Handhabung, Fehlverhalten von Mitarbeitern, Besuchern oder Nutzern) ohne Vorsatz
- Versagen von Ausstellungs- und Depottechnik und -mobiliar (Vitrinen, Podeste, Stellwände, Hängeschienen, Regale, Schränke), unsachgemäße Montage von wandmontierten Objekten
- Versagen von Bauteilen (z.B. Decken, Wände, Stützen, Pfeiler, Balken), Einsturz von Gebäudeteilen oder ganzen Gebäuden
- Störungen an oder Ausfall von Sanitär-, Klima- und Heizungssystemen
- Einflüsse des Außenklimas (z.B. Einfrieren von Wasserleitungen)
- Ausfall der Elektroversorgung
Passende präventive Maßnahmen können die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß von Unfällen und Havarien erheblich reduzieren.
Mechanische Beschädigungen
Mechanische Beschädigungen von Kulturgut können durch versehentliches Fallen, Stoßen, Kippen sowie unsachgemäßes Heben und Schieben entstehen. Verursacht werden die Schäden meist durch unsachgemäße Handhabung während des Umgangs mit dem Kulturgut (Transport, Montage, Nutzung von Büchern und Archivalien) oder durch Fehlverhalten von Besuchern und Nutzern.
Transport
Verpackung und Transport dürfen deshalb nur durch geeignetes Personal mit ausreichender Fachkenntnis erfolgen. Eine enge Betreuung externer Dienstleister (z.B. Kunstspeditionen) durch eigenes Personal ist daher unabdingbar. Stolperstellen auf museumsinternen Wegen müssen vermieden werden. Selbstschließende Türen sind automatisch oder durch zusätzliches Personal aufzuhalten. Es sind rutschhemmende Handschuhe zu verwenden, um ein Aus-den-Händen-Gleiten des Kulturguts (z.B. durch Handschweiß) auszuschließen.
Die Verpackung von Kulturgut sollte mit dämpfenden und dämmenden Materialien erfolgen. Für sensibles Kulturgut sind Spezialkisten zu verwenden. Der Transport sollte in erschütterungsarmen Fahrzeugen und auf gut ausgebauten Strecken erfolgen. Vorabstimmungen mit Zoll und Flughafen können gegebenenfalls die Verweildauer reduzieren, die Bearbeitungszeit verkürzen und für hohe Sensibilität der externen Beteiligten sorgen.
Montage
Eine Montage des Kulturguts an der Wand (z.B. Gemälde, Grafik, Konsolen für Porzellan oder kleine Kunstobjekte) darf nur mit geeigneter Technik und unter Beachtung des Untergrunds erfolgen. Falls erforderlich, ist eine zusätzliche Verklebung und ein Dübelprüfgerät zur Kontrolle der Befestigung einzusetzen. Sicherheitshalber können lastunterstützende Haken oder Konsolen im unteren Bereich des Kunstwerks zur Entlastung verwendet werden. Bei Unsicherheiten zum Bauuntergrund muss die Statik geklärt werden.
Vitrinen
Vitrinen sollten von Spezialisten entworfen und gefertigt werden. Eine sehr klare Aufgabenstellung zu den Anforderungen an die Vitrine bezüglich Präsentation, Größe, Zugang, Glasqualität, Klima, Licht, Sicherheit, Schadstofffreiheit und Materialvorgaben ist Grundlage für eine gelungene Beschaffung. Der Entwurf kann von Architekten erarbeitet werden, die über die erforderlichen statischen und konstruktiven Erfahrungen verfügen. Die Herstellung sollte durch Spezialfirmen erfolgen. Bei der Glasqualität sind Präsentationsfragen (Entspiegelung, Superwhite-Qualität) ebenso zu beachten wie Anforderungen an die Widerstandsklasse der Gläser (RC). Bei hochwertigen Exponaten sind Sicherheitsanforderungen bis P6B nach DIN EN 1627 bis 1630 zu empfehlen. Zu Widerstandsklassen siehe auch die SiLK-Kapitel Diebstahl und Vandalismus.
Insbesondere die Frage der Zugänglichkeit zum Kulturgut in der Vitrine muss sorgfältig abgestimmt werden. Türen müssen ohne Hilfsmittel offen stehen bleiben, ein „Umkippen“ der Vitrine durch das Gewicht der offenen Tür muss ausgeschlossen sein. Ein Öffnen der Vitrine durch Heben einer Haube über dem Kulturgut ausschließlich mit Glassaugern sollte vermieden werden, da die Sauger plötzlich versagen und zum Absturz der Glashaube auf das Kulturgut führen können. Die Konstruktion der Vitrine sollte unter Nutzung von sicheren Profilen erfolgen und auf statisch belastete Klebungen verzichten. Eventuelle technische Einrichtungen wie Klimatisierung, Beleuchtung und Sicherheit sollten in einem separaten Servicefach der Vitrine untergebracht sein. Hinweise bietet die Norm EN 15999-1:2014 „Erhaltung des kulturellen Erbes – Leitfaden für die Konstruktion von Schauvitrinen zur Ausstellung und Erhaltung von Objekten – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“, Teil 2 zu den technischen Anforderungen folgt.
Abb. 1 und 2: Vitrinen im Grünen Gewölbe in Dresden Die Vitrinen des Grünen Gewölbes in Dresden sind mit aktiver und passiver Klimatisierung ausgestattet. Ein separat zugängliches Servicefach sichert die Entkopplung von Wartungsarbeiten der Servicetechniker und des Zugangs zum Kulturgut. Die Konstruktionen der Türen und Beschläge sind nahezu unsichtbar und in hoher architektonischer Qualität ausgeführt. |
Depot-/Magazinausstattung
Die Ausstattung in bestehenden Depots und Magazinen ist auf ihre Stabilität und Eignung hin zu prüfen und bei Mängeln zu ertüchtigen oder zu ersetzen. Neue Regale, Depoteinrichtungen, Schieberahmen- und Schieberegalanlagen müssen durch fachlich geeignete Personen mit der erforderlichen Erfahrung und Sachkenntnis geplant und errichtet werden. Nützliche Hinweise finden sich in der Norm EN 16893:2018 „Erhaltung des kulturellen Erbes – Festlegungen für Standort, Errichtung und Änderung von Gebäuden oder Räumlichkeiten für die Lagerung oder Nutzung von Sammlungen des kulturellen Erbes“. Gleichzeitig ist darauf zu achten, ausschließlich emissionsfreie Materialien zu verwenden (siehe Kapitel Schadstoffe).
Gebäude
Räume und Gebäude für Kulturgut sollten regelmäßig zusammen mit den baufachlich Zuständigen (Bauherr, Bauverwaltung) begangen werden, ggf. sind Fachleute wie Architekten oder Statiker/Bauingenieure hinzuzuziehen. Der Bauunterhalt muss in hoher Qualität gesichert werden (besonderes Augenmerk gilt Fenstern, Türen, Dächern). Auch Veränderungen im Umfeld der Liegenschaft müssen beachtet werden (Erdrutsche, große Baumaßnahmen, Erschütterungen, Überschwemmungen).
Besucherverhalten
Auch das Verhalten von Besucherinnen und Besuchern kann – absichtlich oder unbeabsichtigt – zu mechanischen Beschädigungen führen. Diese Beschädigungen können von Besuchern absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführt werden. Zur Information zu vorsätzlichen Handlungen, darunter etwa Attacken mit Messern, Öl oder Säure auf Gemälde, sei hier auf das SiLK-Kapitel Vandalismus verwiesen. Unbeabsichtigte mechanische Beschädigungen von Kulturgut durch unsachgemäßes Besucherverhalten (zu nahes Herantreten, Drängeln, Schubsen, auf etwas Zeigen, Schieben großer Kinderwägen oder Rollstühle, Fotografieren, Nutzung von Selfie-Sticks, einfaches Stolpern oder Stürze etc.) müssen durch geeignete Maßnahmen vermieden werden. Die Instrumente dafür sind einerseits die Besucherordnung und andererseits die Kontrolle deren Einhaltung (Aufsichtsdienst mit ausreichend Personal). Seit einigen Jahren erlauben die Museen zunehmend die Aufnahme von Fotos, was zur Gefährdung durch das Anstoßen an Exponate, unkoordinierte Bewegungen der Besucher (z.B. unkontrolliertes Rückwärtslaufen für Motivsuche) und zunehmende Enge durch Menschenansammlung an Meisterwerken führt. Auch hier muss der Aufsichtsdienst regelnd eingreifen und unbeabsichtigte Beschädigungen präventiv vermeiden. Die Nutzung von Selfie-Sticks für Fotoaufnahmen sollte in der Besucherordnung untersagt werden. Kleidungsstücke wie Jacken und Mäntel sollten abgegeben werden müssen. Die Mitnahme von Rucksäcken und großen Taschen sollte untersagt werden. Es sollten transparente Plastiktüten für die Mitnahme wichtiger Gegenstände (z.B. Medikamente, Wertsachen) bereitgestellt werden. Weitere präventive Maßnahmen sind z.B. die Verglasung von Gemälden, deutlich wahrnehmbare Absperrungen, Vitrinen und elektronische Frühwarnsysteme. Für die Nachvollziehbarkeit von Unfällen für eine künftige Prävention ist eine Aufzeichnung per Videotechnik hilfreich, wobei die gültigen Regelungen zum Datenschutz zu beachten sind.
Wasserschäden
Kulturgut kann durch Wasser stark beschädigt werden, besonders gefährlich sind Wassereinbrüche aus darüber liegenden Geschossen („Wasser über Kunst“). Auch wenn dies möglichst vermieden werden sollte, so kann es doch mitunter erforderlich sein, Etagen über dem Kulturgut für technische, wasserführende Einbauten (z.B. klimatechnische Anlagen) zu nutzen, in denen sich Heiz-, Kälte- und Trinkwasserleitungen befinden. Sofern eine Verlagerung der Anlagen aus räumlichen und funktionalen Gründen ausgeschlossen ist, kann das daraus entstehende Risiko von Wasserschäden in darunter liegenden Geschossen durch folgende Maßnahmen reduziert werden:
- Installation wasserdichter Fußbodendichtungen mit Aufkantungen/Abdichtungen an den Wandbereichen (Folie, Spezialanstrich)
- Installation von Bodenabläufen
- Installation von Leckagemeldern und Aufschaltung auf die Gebäudeleittechnik (GLT) oder Gefahrenmeldeanlage (GMA)
- Verwendung von Rohr-in-Rohr-Systemen und Leckageüberwachung
- Drucküberwachung der Anlagen, um schnellen Druckabfall sofort zu signalisieren
- Installation von schnell schließenden Ventilen in den Anlagen und Ansteuerung durch die Gebäudeleittechnik (GLT)
- Reduzierung der Leitungslängen zwischen den Ventilen, um die eventuell austretende Wassermenge gering zu halten
- Tägliche präventive Kontrolle der Anlagen auf Tropfstellen
Wasserschäden können auch durch Installationen von Wassersystemen (Heizung, Trinkwasser) im Raum des Kulturguts selbst entstehen. Wasser kann beispielsweise plötzlich mit hohem Druck aus einem Rohr in oder vor der Wand oder Decke spritzen. Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken sind:
- Vermeidung von Verbindungsstellen der Anlagen im Raum (Lötstellen, Schweißnähte, Pressungen) oder Schutz dieser Verbindungsstellen durch Revisionsklappen
- Kulturgut sollte nicht direkt auf dem Boden stehen, sondern auf Paletten, Podesten oder in Regalen. Dies ist insbesondere für Lagerräume/Depots erforderlich.
- Leckagemelder auf dem Fußboden und Aufschaltung auf die Gebäudeleittechnik (GLT) oder Gefahrenmeldeanlage (GMA) (Vorsicht vor Fehlalarmen bei der Reinigung der Räume!)
- In Depots und Magazinen kann ein Spritzschutz durch wasserabweisende Bleche errichtet werden, um ein direktes Treffen des Kulturguts von einem Wasserstrahl zu vermeiden.
- Bei unvermeidbaren Trassierungen im Raum sollten unter die Rohre Rinnen mit definiertem Abfluss installiert werden.
- Tägliche präventive Kontrolle der Anlagen auf Tropfstellen
Für die Hilfe nach einem eventuellen Wasserschaden müssen Notfallpläne und Materialien für die Erstversorgung (Notfallbox) vorhanden sein. Die Notfallpläne sollten Handlungsanweisungen zur Erstsicherung des Kulturguts und zur Art und Weise der Verpackung beinhalten sowie Telefonnummern von zuständigen Ansprechpartnern wie Fachkollegen/Restauratoren, Notfallverbund, Kühlhäuser, Transportfirmen, Technisches Hilfswerk (THW). Ein Bergungskonzept ist Grundlage für die Beräumung von Teilbereichen oder des gesamten Gebäudes, sei es durch eigene Mitarbeiter oder durch hilfeleistende Stellen. Informationen und Empfehlungen zum Inhalt einer Notfallbox finden sich auf der Website der Notfallverbünde (notfallverbund.de, Praxis, Notfallboxen). Für größere Materialmengen ist eine zentrale Anschaffung und Lagerung (Notfallcontainer, Notfallzug), z.B. beim örtlichen Notfallverbund, sinnvoll.
Schäden durch klimatische Veränderungen
Durch Komplett- oder Teilausfall der Komponenten klimatechnischer Anlagen kann eine Gefahr für das Kulturgut entstehen, etwa durch schnelle Wechsel und ungeeignete Werte von Temperatur und relativer Luftfeuchte (siehe auch Kapitel Klima). Die Versorgungssicherheit der Räume kann durch folgende Maßnahmen erhöht werden:
- Gute Instandhaltung der Anlagen
- Tägliche Kontrollen
- Vorhaltung von mobiler Klimatechnik für Havariefälle
- Überwachung der Anlagen mittels Gebäudeleittechnik (GLT) oder Gefahrenmeldeanlage (GMA) und Alarmierungssystem bei Abweichungen von Sollwerten
Für die Versorgung des Kulturguts nach einer eventuellen Havarie der Klimatechnik müssen ebenfalls Notfallpläne und Materialien für die Erstversorgung (Notfallbox bei Wasserschäden) vorhanden sein. Auch in solchen Fällen ist eine Abstimmung mit dem lokalen Notfallverbund sinnvoll.
Das Eindringen von Außenluft durch Fenster, Türen und Dächer und damit verbunden eine ungeeignete Veränderung der Raumklimawerte muss durch Bauunterhaltsmaßnahmen und Begehungen ausgeschlossen werden (siehe oben unter Mechanische Beschädigungen sowie im Kapitel Klima).
Ausfall der Elektroversorgung
Der Ausfall der Elektroversorgung verursacht Ausfälle von technischen Anlagen wie
- Heizungs- und Klimatechnik
- Gefahrenmeldeanlage (durch Batteriepufferung meist verzögert)
- Telekommunikationsanlagen
- Beleuchtung
- Brandschutzelemente (Rauch- und Wärmeabzugsanlagen)
Der Ausfall der Heizungs- und Klimatechnik wurde oben bereits erwähnt. Der Ausfall der Gefahrenmeldeanlage sowie der Ausfall der Telekommunikationsanlage führt, mit zeitlicher Verzögerung durch Batteriepufferung, zu einem großen Sicherheitsproblem, da keinerlei Auslösungen oder Störmeldungen der Gefahrenmeldeanlage und/oder Gebäudeleittechnik nach außen gehen. Wichtig ist deshalb eine korrekte Wartung der Gefahrenmeldeanlagen einschließlich Netzersatzanlagen nach DIN VDE 0833. Bei nahendem Ausfall der Systeme der Gefahrenmeldetechnik wegen Netzausfalls müssen personelle Kompensationsmaßnahmen (z.B. durch Sicherheitsdienst, Polizei) eingeleitet werden. Der Ausfall der Beleuchtung führt zu eingeschränkten Arbeitsbedingungen.
Vorkehrungen für den Ausfall der Elektroanlage:
- Regelmäßige Kontrolle und Wartung der Anlage
- Revision der ortsfesten Anlage alle 4 Jahre
- Revision der ortsveränderlichen Geräte alle 2 Jahre (entsprechend der Empfehlung der Berufsgenossenschaften)
Maßnahmen für Notfälle:
- Vorhaltung mobiler Netzersatzanlagen (Dieselaggregat) und Wartung dieser Anlagen
- Vorhaltung von Taschenlampen
- Bei sensiblen Liegenschaften: parallele Kommunikationswege zu hilfeleistenden Stellen (Feuerwehr, Polizei) über Mobilfunk (Es ist darauf zu achten, dass die Handys stets aufgeladen sind.)
- Regelmäßige Prüfung der Batterien in Gefahrenmeldeanlagen
- Notfallplan für den Ausfall der Elektroversorgung
- Abstimmungen mit dem örtlichen Notfallverbund
Unfälle mit Personenschäden
Unfälle mit Personenschäden gehören zu den schlimmsten Szenarien in Museen, Archiven und Bibliotheken. Innerhalb des SiLK – SicherheitsLeitfadens Kulturgut werden vorrangig die Gefährdungen des Kulturguts bewertet und evaluiert. Die Belange des Personenschutzes sind durch den Gesetzgeber im Bauordnungsrecht weitgehend geregelt. Folgende Rechtsgrundlagen sind für die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Gebäuden von Bedeutung:
- Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes
- Versammlungsstättenverordnung
- Musterverordnung zur elektrischen Verriegelung von Türen in Rettungswegen
- DIN- und VDE-Regelungen zu Errichtung und Betrieb von technischen Anlagen
- Baugenehmigung des jeweiligen Gebäudes/der jeweiligen Anlage, erteilt durch die untere Bauaufsichtsbehörde
- Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungswegpläne nach DIN 14095
- Empfehlungen der Versicherer in VDS-Richtlinien
Regelungen für die Sicherheit von Beschäftigten in Kultureinrichtungen:
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Gemeindeunfallversicherungen bzw. Unfallkassen)
- Regelungen der Gewerbeaufsicht
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
Innerbetriebliche Maßnahmen für Kultureinrichtungen:
- Ausstattung mit Erste-Hilfe-Material (Sanitätskästen)
- Ausbildung und Schulung von Ersthelfern
- Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
- Gewährleistung einer arbeitsmedizinischen Betreuung
- Bei Bedarf Bereitstellung von Erste-Hilfe-Räumen
- Turnusmäßige Belehrungen der Mitarbeiter zu Unfallverhütungsvorschriften
- Arbeitsschutzausschuss
- Schutzkonzepte bei speziellen Großveranstaltungen (z.B. Notarztwagen vor Ort)
Folgende Themen werden im Kapitel Havarien/Unfälle nicht betrachtet, da es hierfür eigene SiLK-Kapitel gibt: Brand, Einbruch nach Ausfall der Gefahrenmeldeanlage GMA (Kapitel Diebstahl), Schädlinge, Schimmel (Kapitel Schädlinge/Schimmel), Hochwasser (Kapitel Flut).
Michael John
Fotos: Michael John