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Havarien / Unfälle Havarien / Unfälle

6 Havarien / Unfälle

Mit diesem Fragebogen können Sie eine Selbstevaluation durchführen und erhalten eine Auswertung nach dem Ampelprinzip. Das Ergebnis zeigt an, ob für einzelne Themen der Mindeststandard erfüllt wird (= „Grün“). Bei „Rot“ oder „Gelb“ folgen konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen.

Alle Fragen müssen beantwortet werden. Pro Frage kann nur eine Antwort ausgewählt werden. Durch Anklicken können Sie zusätzliche „Erläuterungen“ aufklappen. Um die Auswertung zu erhalten, klicken Sie am Ende auf „Absenden“.

Tipp: Bei größeren Einrichtungen ist es empfehlenswert, den Fragebogen für einzelne Bereiche, die einheitliche Rahmenbedingungen aufweisen, separat auszufüllen, z.B. für einzelne Gebäude, Gebäudeteile, Depots oder Ausstellungsbereiche.

6.1

Umgang mit Kulturgut

Achten Sie darauf, dass nur dafür ausgebildetes die Handhabung Ihres Kulturguts übernimmt?

Für den Umgang mit Kulturgut bedarf es einer besonderen Ausbildung, zum Beispiel als Restaurator/in, Museolog/in, Archivar/in oder Bibliothekar/in. Weitere Personen können von diesen eingewiesen werden und unter Anleitung und Betreuung mit Kulturgut umgehen.

6.2

Installation wandmontierter Objekte

Wird die Montage von Kulturgut an der Wand sicher ausgeführt?

Eine Montage des Kulturguts an der Wand (z.B. Gemälde, Grafik, Konsolen für Porzellan oder kleine Kunstobjekte) darf nur mit geeigneter Technik und unter Beachtung des Untergrunds erfolgen. Falls erforderlich ist eine zusätzliche Verklebung und ein Dübelprüfgerät zur Kontrolle der Befestigung einzusetzen. Sicherheitshalber können lastunterstützende Haken oder Konsolen im unteren Bereich des Kunstwerks zur Entlastung verwendet werden. Bei Unsicherheiten zum Bauuntergrund sind Statiker/Baufachleute zu konsultieren.

6.3

Vitrinen

Haben die Vitrinen für die jeweils ausgestellten Objekte bzw. den jeweiligen Standort die dafür angemessen hohe Qualität?

In Vitrinen werden besonders sensible, besonders kleine und/oder besonders wertvolle Objekte ausgestellt. Die Konstruktion muss sowohl Aspekte einer guten ästhetischen und architektonischen Präsentation berücksichtigen als auch funktionalen, konservatorischen und sicherheitstechnischen Anforderungen genügen. Die Anschaffung von geeigneten Vitrinen ist meist ein länger dauernder Prozess, der hohe fachliche Ansprüche stellt. Bei der Wahl einer Vitrine muss auf ausreichende Stabilität und auf einen guten Zugang geachtet werden (Türen, Schiebetüren, Hebekonzepte). Eine statisch stabile Metall- oder Holzrahmenkonstruktion ist verklebten Ganzglaskonstruktionen vorzuziehen. Sicherheitstechnisch sollte eine Vitrine auf Öffnung, Verschluss und Durchbruch überwacht werden (Magnetkontakt, Riegelkontakt, Erschütterungs- oder Glasbruchmelder). Die Sicherheitsanforderungen müssen im Vorfeld definiert und dann umgesetzt werden. Holen Sie sich externen Sachverstand bei spezialisierten Architekten, Ausstellungsgestaltern, Vitrinenherstellern (z.B. auf Fachmessen) oder Einrichtungen mit erfahrenem Fachpersonal. Weitere Informationen finden Sie im Einführungstext (siehe auch Kapitel Vandalismus und Diebstahl).

6.4

Depot-/Magazinausstattung

Sind Ihre Depots/Magazine mit stabilen und geeigneten Einrichtungen und Aufbewahrungssystemen (z.B. Regale, Kompaktanlagen) ausgestattet?

Die Ausstattung in bestehenden Depots und Magazinen muss ausreichend stabil und sicher montiert sowie für das jeweilige Kulturgut geeignet sein (siehe auch Kapitel Schadstoffe). Neue Aufbewahrungssysteme, wie Regale, Archiv- und Depotschränke, Schieberahmen- und Schieberegalanlagen, müssen durch fachlich geeignete Personen mit der erforderlichen Erfahrung und Sachkenntnis geplant und errichtet werden. Nützliche Hinweise finden sich in der Norm EN 16893:2018 „Erhaltung des kulturellen Erbes – Festlegungen für Standort, Errichtung und Änderung von Gebäuden oder Räumlichkeiten für die Lagerung oder Nutzung von Sammlungen des kulturellen Erbes“.

6.5

Transport von Kulturgut

Werden Transporte von Kulturgut sachgemäß vorbereitet und durchgeführt?

Mechanische Beschädigungen von Kulturgut können durch Fallen, Stoßen, Reißen etc. entstehen und betreffen insbesondere fragiles Kulturgut. Erste Schadensquelle ist die unsachgemäße Handhabung des Kulturguts (z.B. bei Transport oder Montage). Verpackung und Transport dürfen nur durch ausgebildetes Personal mit entsprechenden Fachkenntnissen erfolgen. Der Transport sollte in erschütterungsarmen Fahrzeugen und auf gut ausgebauten Strecken erfolgen. Weitere Informationen im Kapitel Abnutzung.

6.6

Besucherverhalten

Gibt es eine Besucher-/Nutzerordnung, deren Einhaltung durch das Aufsichtspersonal kontrolliert wird?

Unbeabsichtigte mechanische Beschädigungen von Kulturgut durch unangebrachtes Besucher-/Nutzerverhalten (zu nahes Herantreten, Drängeln, Schubsen, auf etwas Zeigen, Fotografieren, Nutzung von Selfie-Sticks, einfaches Stolpern, unsachgemäßer Umgang mit Büchern und Archivalien etc.) muss durch geeignete Maßnahmen vermieden werden, Ein wichtiges Instrument dafür sind die Besucher-/Nutzerordnung und andererseits die Kontrolle deren Einhaltung (Aufsichtsdienst mit ausreichend Personal). Eventuellen Schwierigkeiten aufgrund der Nutzung großer Kinderwagen, Rollstühle o.ä. an engen Stellen (z.B. historischen Türrahmen) oder beim Heranfahren an Objekte sollte möglichst durch die Begleitung einer Aufsicht oder durch alternative Maßnahme (z.B. Abstandshalter, stabile Befestigungen) begegnet werden. Vorsätzliche Beschädigungen am Kulturgut werden im Kapitel Vandalismus behandelt.

Beispiel für Hinweise zum Fotografieren: Brandenburgisches Landeshauptarchiv

Beispiel für eine Lesesaalordnung: Brandenburgisches Landeshauptarchiv

Beispiel für eine Benutzungsordnung: Brandenburgisches Landeshauptarchiv

Beispiel für eine Benutzerordnung: Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden

Beispiel für eine Hausordnung: Staatsbibliothek Berlin

Beispiel für eine Benutzerordnung: Staatsbibliothek Berlin

Beispiel für eine Besucherordnung: Staatliche Kunstsammlungen Dresden

Beispiel für eine Benutzungsordnung: Staatliche Museen zu Berlin (zweisprachig)

6.7

Wasserführende Leitungen im Raum

Sind wasserführende Leitungen im Raum ausreichend auf eine mögliche Gefährdung des Kulturguts hin untersucht und gibt es entsprechende Schutzmaßnahmen?

Installationen von Wassersystemen (Heizung, Trinkwasser, Abwasser) können im Raum des Kulturguts Wasserschäden verursachen. Neben Beschädigungen der Objekte durch Nässe, zu hohe Luftfeuchtigkeit sowie Pfützenbildung muss auch mit plötzlichem Spritzen des Wassers aufgrund des hohen Drucks gerechnet werden. Weiterführende Informationen sind im Einführungstext enthalten.

6.8

Wasser über Kulturgut

Befinden sich wasserführende Leitungen über Kulturgut („Wasser über Kulturgut“) und wurden erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen?

Bei (Um-)Planungen und Neubauten sollte generell darauf geachtet werden, keine wasserführenden Leitungen oberhalb von Kulturgut anzuordnen. Leider ist es unter Umständen unvermeidbar, die Etagen über dem Kulturgut für technische, wasserführende Anlagen zu nutzen (z.B. Klimatechnik). In diesen Anlagen befinden sich häufig Heiz-, Kälte- und/oder Trinkwasserleitungen; eine Verlagerung ist aus räumlichen und funktionalen Gründen oft ausgeschlossen. Weiterführende Informationen sind im Einführungstext enthalten.

6.9

Notfallplanung und Notfallmaterialien für Wasserschäden

Gibt es eine Notfallplanung und Notfallmaterialien für Wasserschäden?

Für die Hilfe nach einem eventuellen Wasserschaden müssen Notfallpläne und Materialien für die Erstversorgung (Notfall-Kit) vorhanden sein (siehe auch Einführungstext). Ein Bergungskonzept ist Grundlage für die Beräumung des Raums oder des Gebäudes, sei es durch eigene Mitarbeiter oder durch hilfeleistende Stellen.

6.10

Havarien von Heizungs- und Klimatechnik

Ist das Risiko des Ausfalls von Heizungs- und Klimaanlagen auf ein Minimum reduziert?

Der Komplett- oder Teilausfall von Komponenten klimatechnischer Anlagen kann eine Gefahr für das Kulturgut darstellen. Schnelle Wechsel von Luftzuständen sind ebenso problematisch wie ungeeignete Werte der Temperatur und der relativen Luftfeuchte. Es ist auf eine fachgemäße Instandhaltung sowie regelmäßige Kontrolle der Anlagen zu achten. Für Havariefälle sind mobile Geräte vorzuhalten (mehr dazu im Einführungstext im Kapitel Klima).

6.11

Ausfall der Elektroanlagen

Ist das Risiko des Ausfalls der Elektroversorgung auf ein Minimum reduziert?

Eine Unterbrechung der Elektroversorgung verursacht Ausfälle von technischen Anlagen der Heizungs- und Klimatechnik, Gefahrenmeldeanlage (durch Batterie-Pufferung meist verzögert), Telekommunikationsanlagen und Beleuchtung. Der Ausfall der Heizungs- und Klimatechnik kann zu Schäden am Kulturgut führen. Der Ausfall der Gefahrenmeldeanlage sowie der Telekommunikationsanlage bedeuten ein Sicherheitsproblem, da Auslösungen oder Störmeldungen der Gefahrenmeldeanlage und/oder Gebäudeleittechnik nicht mehr übermittelt werden. Der Ausfall der Beleuchtung führt zu eingeschränkten Arbeitsbedingungen.

6.12

Notfallmaßnahmen für den Ausfall der Elektroversorgung

Haben Sie bei der Planung Ihrer Notfallmaßnahmen den Ausfall der Stromversorgung berücksichtigt?

Der Ausfall der Stromversorgung kann durch technische Havarien der Anlage im Raum oder im Gebäude, aber auch durch einen Ausfall der Energielieferung durch den Energieversorger entstehen.

6.13

Versagen von Räumen oder Gebäuden

Gibt es regelmäßige Begehungen Ihrer Räume und Gebäude und werden Veränderungen im Umfeld des Gebäudes beachtet (Erdrutsche, Überschwemmungen, Erschütterungen, große Bautätigkeiten)?

Räume oder Gebäude können aus statischen oder baulichen Gründen versagen. Aber auch Erschütterungen sind Risiken und können durch Rutschen oder Stürzen Schäden an fragilem Kulturgut verursachen. Jährlich wiederkehrende Begehungen mit dem Eigentümer/der zuständigen Bauverwaltung und tägliche Kontrollen durch das diensthabende Personal werden empfohlen.