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Licht Licht

9 Licht

Mit diesem Fragebogen können Sie eine Selbstevaluation durchführen und erhalten eine Auswertung nach dem Ampelprinzip. Das Ergebnis zeigt an, ob für einzelne Themen der Mindeststandard erfüllt wird (= „Grün“). Bei „Rot“ oder „Gelb“ folgen konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen.

Alle Fragen müssen beantwortet werden. Pro Frage kann nur eine Antwort ausgewählt werden. Durch Anklicken können Sie zusätzliche „Erläuterungen“ aufklappen. Um die Auswertung zu erhalten, klicken Sie am Ende auf „Absenden“.

Tipp: Bei größeren Einrichtungen ist es empfehlenswert, den Fragebogen für einzelne Bereiche, die einheitliche Rahmenbedingungen aufweisen, separat auszufüllen, z.B. für einzelne Gebäude, Gebäudeteile, Depots oder Ausstellungsbereiche.

9.1

Tageslichtbeleuchtung – Fenster (Sonnenschutz)

Verfügen die Fenster der Ausstellungsräume über einen Sonnenschutz?

Sonnenschutzsysteme wie Markisen und bauliche Verschattungsmaßnahmen werden im Folgenden wie Lamellen behandelt.

9.2

Tageslichtbeleuchtung – Fenster (Licht- und UV-Schutz)

Verfügen die Fenster der Ausstellungsräume über Licht- und/oder UV-Schutz?

Bei empfindlichen Exponaten müssen hohe Beleuchtungsstärken und die UV-Strahlung sowie das kurzwellige Licht ausgefiltert werden. Als Lichtschutzmaßnahmen können Tageslichtsysteme eingesetzt werden wie z.B. Vorhänge, Lamellen sowie Sonnenschutzsysteme. Als zusätzliche UV-Schutzmaßnahme dienen UV-Schutzfolien bzw. UV-Beschichtungen. Sie werden in der Regel als Kombination eingesetzt. Die Tageslichtsysteme verhindern den direkten Sonnenlichteinfall und vermindern das Beleuchtungsniveau, während die Folien die UV-Strahlung und das kurzwellige Licht ausfiltern und zusätzlich das Beleuchtungsniveau herabsetzen.

9.3

Tageslichtbeleuchtung – Oberlichter (Sonnenschutz)

Verfügen die Oberlichter der Ausstellungsräume über einen Sonnenschutz?

Oberlichter können mit klarer oder streuender Verglasung ausgestattet sein. Oberlichter mit streuender Verglasung verhindern den direkten Sonnenlichteinfall in den Raum; sie besitzen in der Regel keine zusätzlichen Sonnenschutzeinrichtungen, sodass sie allein als Sonnenschutz interpretiert werden können.
Oberlichter mit Klarverglasung können mit starrem Rastersystem ausgestattet werden, sodass kein direktes Sonnenlicht in den Ausstellungsraum eintreten kann. Bewegliche Lamellensysteme mit automatischer Regelung können neben dem Sonnenschutz auch dem Lichtschutz dienen.

9.4

Tageslichtbeleuchtung – Oberlichter (Licht- und UV-Schutz)

Verfügen die Oberlichter der Ausstellungsräume über Licht- und UV-Schutzmaßnahmen?

Rastersysteme und streuende Verglasungen dienen in erster Linie dem Sonnenschutz. Deshalb sind Oberlichter mit streuender Verglasung oder mit Klarverglasung und Rastersystem für einen geeigneten Lichtschutz richtig zu dimensionieren. Bei überdimensionierten Oberlichtern können die Grenzwerte der Beleuchtungsstärke sowie der jährlichen Belichtung nach Tabelle 3 (Einführungstext) erheblich überschritten werden. Daher kann ein zusätzlicher, gegebenenfalls automatisch geregelter Lichtschutz notwendig sein. Die Oberlichter sind außerdem mit UV-Schutz auszustatten.

Tabelle: Grenzwerte der jährlichen Belichtung

9.5

Künstliche Beleuchtung – Lampen

Setzen Sie bei der Beleuchtung Ihrer Ausstellung künstliche Lichtquellen ein?

Bisher waren Glühlampen und Leuchtstofflampen die am häufigsten in Museen und Ausstellungen genutzten Lampen.
Glühlampen gibt es in vielen unterschiedlichen Ausführungen. Die „Allgebrauchsglühlampe“ besitzt die vertraute „Birnenform“ in matt oder klar, mit oder ohne Teilverspiegelung. Auch Halogenlampen in ihren vielfältigen Ausführungsformen sind aufgrund ihrer Physik als Glühlampen – oder exakter als „Temperaturstrahler“ – zu bezeichnen. Wegen ihrer schlechten Lichtausbeute sind die meisten der genannten Glühlampen in Deutschland nicht mehr im Handel verfügbar (entsprechend EU-Richtlinie Ökodesign-Anforderungen der EU, bekannt als „Glühlampenverbot“), sodass diese kurz- bis mittelfristig durch Alternativen mit LED-Technologie ersetzt werden müssen.
Weiterhin werden zur Allgemeinbeleuchtung und zur flächigen Beleuchtung Leuchtstofflampen (auch fälschlicherweise „Neonlampen“ genannt) eingesetzt. Vom Gesichtspunkt des Lichtschutzes aus sind die röhrenförmigen Leuchtstofflampen und die Kompaktleuchtstofflampen (u.a. „Energiesparlampen“) gleich zu behandeln.
Neben diesen beiden Leuchtmitteltypen kommen insbesondere bei neuen und sanierten Beleuchtungsanlagen Licht emittierende Dioden (LEDs) in vielfältigen Ausführungen in Museen und Ausstellungsräumen zum Einsatz. Sie sind weitgehend ohne Farbänderung dimmbar und benötigen keinen besonderen UV-Schutz. Sie weisen meist ein geringes Schädigungspotenzial auf. Allerdings ist der kurzwellige blaue Strahlungsanteil besonders zu beachten. Je höher die Farbtemperatur, desto größer sind dieser Strahlungsanteil und das Schädigungspotenzial (siehe Tabelle 2, Einführungstext).
Hochdruckentladungslampen, zu denen auch die in der Außenanstrahlung häufig genutzten Halogenmetalldampflampen (weißes Licht) und Natriumdampflampen (gelbes Licht) zählen, werden in der Ausstellungsbeleuchtung nur selten eingesetzt. Sie sind nur sehr eingeschränkt dimmbar und lediglich mit großem Aufwand kurz nach dem Ausschalten wieder in Betrieb zu nehmen.
Bei der Beleuchtung von Vitrinen findet neben der LED-Lampe nach wie vor die Halogenmetalldampflampe als Leuchtmittel für faseroptische Beleuchtung (Lichtleitfasern) ihren Einsatz.
Eine gute Übersicht über die erwähnten Lampen findet sich im Heft 18 „Licht für Museen und Ausstellungen“ in der Schriftenreihe licht.wissen (Link siehe unten).
Abweichend von den oben erwähnten Lampen werden beim Fotografieren, Scannen oder Kopieren von flachen Objekten wie Fotos, Schriften, Zeitungen etc. Speziallampen eingesetzt, die u.a. einen hohen Lichtstromanteil im blauen sichtbaren und nahen UV-Spektralbereich aufweisen. Beim Scannen und Kopieren ist unter Umständen auch die lokale Beleuchtungsstärke auf dem Objekt sehr hoch. Da die Belichtungszeit aber in der Regel extrem kurz (< 1 sec) und die Häufigkeit der Dokumentation niedrig ist, kann die Schädigungsdosis in diesen Fällen vernachlässigt werden.
Kritischer kann die Lichtbelastung bei Ausstellungseröffnungen, Filmaufnahmen oder vergleichbaren Events ausfallen, wenn die Objekte über einen längeren Zeitraum unkontrolliert mit hohen Beleuchtungsstärken (> 1000 lx) angestrahlt werden. Hier können Kunstwerke innerhalb weniger Stunden die vergleichbare Schädigung erfahren wie bei normaler Ausstellungsbeleuchtung in einem Monat. Bei Film- und Fernsehaufnahmen jeglicher Art sollte daher immer darauf geachtet werden, dass lichtempfindliche Objekte nur beim Einleuchten und bei den eigentlichen Dreharbeiten angestrahlt werden und nicht in den dazwischenliegenden Zeiträumen.

Fördergemeinschaft Gutes Licht, Schrift 18: Gutes Licht für Museen, Galerien, Ausstellungen

9.6

Künstliche Beleuchtung – Strahler/Akzentbeleuchtung

Werden einzelne Objekte Ihrer Ausstellung mit Strahlern (Spots) beleuchtet?

Strahler können das Licht der Lampe so bündeln, dass es in einem relativ kleinen Ausstrahlungswinkel (10°-40°) beleuchtet. In der Objektebene, z.B. auf der Wand, entsteht so ein mehr oder minder deutlich abgegrenzter heller Bereich. Gute Museumsstrahler zeichnen sich dadurch aus, dass auf einer weißen Wand die so erzeugte helle Fläche sehr gleichmäßig ist und erst am Rand weich in der Helligkeit abfällt. Innerhalb der hellen Fläche dürfen keine besonders hellen Stellen (Hotspots) sichtbar sein. Solche besonders hellen Flächen sind zum einen aus ästhetischen Gründen problematisch, da sie durch ihren hervorhebenden, visuell betonenden Charakter zu ungewollten künstlerischen Interpretationen führen können. Zum anderen sind sie unter Schutzaspekten bedenklich: Bei Messung der Objektbeleuchtung werden häufig die Mittelwerte für die Bewertung der fotochemischen Schädigung zugrunde gelegt. Das Objekt reagiert aber auf die tatsächlich an jeder einzelnen Stelle vorhandene Strahlung. Diese kann bei Hotspots den vielfachen Wert (und damit auch die entsprechend höhere Schädigung) besitzen. Hotspots können auch Ursache starker thermischer Schädigung sein. Im Hotspot ist die Belastung durch die Infrarotstrahlung ebenfalls stark erhöht. Daher heizt sich das Objekt an dieser Stelle schneller und stärker auf als in dem umgebenden Gebiet. Aufgrund des unterschiedlichen Ausdehnungsverhaltens der unterschiedlich warmen Stellen am Objekt kommt es so zu einer mechanischen Belastung, die abhängig vom Material zum Reißen oder Bersten führt.

9.7

Beleuchtung während der Öffnungszeit – künstliche Beleuchtung

Wird die künstliche Beleuchtung in den jeweiligen Ausstellungsräumen abgeschaltet oder durch Dimmung reduziert, wenn sich dort kein Besucher aufhält?

9.8

Beleuchtung außerhalb der Öffnungszeit – künstliche Beleuchtung

Wird die künstliche Beleuchtung in den Ausstellungsräumen außerhalb der Öffnungszeit abgeschaltet?

9.9

Überprüfung des Beleuchtungsniveaus – Luxmeter

Steht Ihnen zur Überprüfung der Beleuchtungsstärke auf Exponaten ein Luxmeter zur Verfügung und wird dieses fachkundig genutzt?

Das Beleuchtungsniveau (Beleuchtungsstärke) auf Exponaten trägt proportional zur Objektschädigung bei. Deshalb ist es notwendig, das Beleuchtungsniveau auf Exponaten zu überprüfen und ggf. anzupassen. Das Beleuchtungsniveau auf Exponaten wird mit einem Beleuchtungsstärkemessgerät, auch Luxmeter genannt, gemessen. Für diese Geräte gibt es mit abnehmender Genauigkeit folgende Güteklassen: L, A, B und C. Für überprüfende Messungen sind Geräte der Güteklasse C ausreichend. Die Messgeräte altern jedoch und können nach längerer Nutzung nicht mehr die richtigen Werte zeigen, deshalb sind sie von Zeit zu Zeit zu überprüfen, d.h. sie sind möglichst jährlich zu kalibrieren. Alte Messgeräte sind gegebenenfalls durch neue zu ersetzen.

9.10

Überprüfung der Tageslichtbeleuchtung

Wird die Beleuchtungsstärke auf Exponaten bei Tageslichtbeleuchtung ständig überprüft?

Das Beleuchtungsniveau (Beleuchtungsstärke) auf den Exponaten trägt zur Objektschädigung proportional bei. Bei Tageslichtbeleuchtung schwankt mitunter die Beleuchtungsstärke auf Exponaten stark in Abhängigkeit von der Tages- und Jahreszeit sowie vom Himmelszustand. Deshalb sind hierzu die Vorgaben für den Grenzwert der jährlichen Belichtung (zeitliche Summe der Beleuchtungsstärke über jährliche Präsentationszeit) in Abhängigkeit von der Empfindlichkeit der Exponate in Tabelle 3 einzuhalten. Eine Empfindlichkeitsklassifizierung der Exponate ist der Tabelle 1 zu entnehmen. Aufgrund der Veränderlichkeit des Tageslichts ist die Tageslichtbeleuchtung für hochempfindliche und mittelempfindliche Exponate (Tabelle 1, Kategorie 3 und 4) nicht zu empfehlen. Aus gleichem Grund ist das Beleuchtungsniveau jahreszeitabhängig bei verschiedenen Himmelszuständen ständig mit einem kalibrierten Luxmeter mindestens der Güteklasse C zu überprüfen. Die Messung der Beleuchtungsstärke ist bei ausgeschalteter künstlicher Beleuchtung durchzuführen.
Luxmeter zeigen die Beleuchtungsstärke an, die ein Maß für das Helligkeitsniveau im Raum bzw. auf dem Exponat ist.
Zur Einordnung der Schädigungsbelastung durch die Beleuchtung entsprechend Tabelle 1 ist ggf. die mit dem Luxmeter gemessene Beleuchtungsstärke mit dem in Tabelle 2 angegebenen Wert des relativen Schädigungspotenzials für die eingesetzte Tageslichttechnik anzupassen. Dies gilt insbesondere, wenn das relative Schädigungspotenzial > 200 % ist (z.B. bei Tageslichtbeleuchtung ohne UV-Schutz).

Tabelle 2: Relatives Schädigungspotenzial von Lichtquellen

Tabelle 3: Grenzwerte der jährlichen Belichtung

Tabelle 1: Materialkategorien

9.11

Überprüfung der Kunstlichtbeleuchtung

Wird die Beleuchtungsstärke auf Exponaten mit Kunstlichtbeleuchtung überprüft?

Das Beleuchtungsniveau (Beleuchtungsstärke) auf den Exponaten trägt zur Objektschädigung proportional bei. Deshalb sind die Vorgaben für die Beleuchtungsstärke auf Exponaten sowie für die jährliche Präsentationszeit und für den Grenzwert der jährlichen Belichtung (Beleuchtungsniveau x jährliche Präsentationszeit) in Abhängigkeit von der Empfindlichkeit der Exponate in Tabelle 3 (siehe Link in der Erläuterung zu Frage 10) einzuhalten. Eine Empfindlichkeitsklassifizierung der Exponate ist der Tabelle 1 (s. auch dort) zu entnehmen.
Luxmeter zeigen die Beleuchtungsstärke an, die ein Maß für das Helligkeitsniveau im Raum bzw. auf dem Exponat ist.
Zur Einordnung der Schädigungsbelastung durch die Beleuchtung entsprechend Tabelle 1 ist ggf. die mit dem Luxmeter gemessene Beleuchtungsstärke mit dem in Tabelle 2 (s. auch dort) angegebenen Wert des relativen Schädigungspotenzials für die eingesetzten Lichtquellen anzupassen. Dies gilt insbesondere, wenn das relative Schädigungspotenzial > 100 % ist (z.B. bei ungefilterten, neutralweißen Leuchtstofflampen).
Die Beleuchtungsstärke auf Exponaten ist mit einem kalibrierten Luxmeter mindestens der Güteklasse C zu überprüfen. Die Messung ist bei Ausschluss der Tageslichtbeleuchtung durchzuführen.

Tabelle 3: Grenzwerte der jährlichen Belichtung

Tabelle 2: Relatives Schädigungspotenzial von Lichtquellen

Tabelle 1: Materialkategorien

9.12

Depotbeleuchtung

Ist Ihr Sammlungsgut im Depot/Archiv der Beleuchtung ausgesetzt?

Auch Objekte im Depot oder Archiv, sofern sie nicht lichtunempfindlich sind (siehe Tabelle 1, Einführungstext, Kategorie 1), sind gegen Beleuchtung zu schützen. Eine ständige Beleuchtung insbesondere außerhalb der Nutzungszeit ist auf jeden Fall zu vermeiden. Eine Notbeleuchtung ist unbedingt erforderlich.
Vorhandene Tageslichtöffnungen sind mit lichtundurchlässigem Material, wie z.B. Gewebe oder Folien zu Verdunkelungszwecken, auszustatten. Bei Folien ist allerdings sicherzustellen, dass sie auch im UV-Bereich undurchlässig sind. Dies ist beim Hersteller zu erfragen. Fachkundig hierfür sind Lichtfachleute.

Tabelle 1: Materialkategorien

9.13

Beleuchtung für Restaurierungszwecke

Werden Objekte in Restaurierungswerkstätten vor unnötiger Beleuchtung geschützt?

Auch die zu restaurierenden Objekte in Räumen für Restaurierungszwecke, sofern nicht lichtunempfindlich (Tabelle 1, Kategorie 1, siehe Link in der Erläuterung zu Frage 11), sind gegen Beleuchtung zu schützen. Bei der Restaurierung sind in der Regel hohe Beleuchtungsstärken erforderlich. Wenn nicht am Objekt gearbeitet wird, ist die Beleuchtung auszuschalten und das Objekt lichtundurchlässig abzudecken.

9.14

Thermische Belastung

Beleuchten Sie Exponate, die empfindlich auf Temperaturwechsel reagieren?

Manche Materialien können durch kurzfristige Wechsel der Temperatur geschädigt werden. Diese Schädigungen sind vornehmlich mechanischer Natur und treten häufig bei Objekten auf, die aus unterschiedlichen Materialien zusammengesetzt sind, wie z.B. Holzeinlegearbeiten, Instrumente aller Art, Skulpturen aus Holz-, Metall- oder Glaskombinationen. Da jedes einzelne Material auf Wärme mit unterschiedlicher Ausdehnung reagiert, kann es bei Temperaturänderung zu starken mechanischen Spannungen zwischen den Materialien kommen, die zu Oberflächenschäden und Rissen führen. Daher sollten grundsätzlich alle auf Temperatur reagierenden Exponate in Räumen mit stabiler Raumtemperatur gezeigt werden (ggf. durch Klimatisierung). Beleuchtung mit natürlichem und künstlichem Licht führt immer zu einer – langsamen – Temperaturerhöhung der Raumluft, die bei der Klimatisierung kompensiert wird und so nicht zu Schädigungen führt. Anders sieht es bei der Temperaturerhöhung am Exponat durch direkte Anstrahlung aus. Diese kann zu einer raschen Erwärmung führen, die durch die Klimatisierung nicht kompensiert wird (siehe auch Erläuterung und Tipps bei Frage 9.6 Künstliche Beleuchtung: Strahler/Akzentbeleuchtung). Die Schädigungsgefahr steigt mit dem Anteil der Infrarotstrahlung, die von der Lampe zusammen mit dem Licht ausgesandt wird, und ist daher bei Sonnenlicht und Glühlampen besonders hoch.