5 Vandalismus
Es gibt verschiedene Anlässe oder Motive für die bewusste und vorsätzliche Beschädigung und Zerstörung von Kulturgut. Dazu gehören vor allem blinde Zerstörungswut, die Zerstörung oder Beschädigung durch Menschen mit einem krankhaften Persönlichkeitsbild oder aus politischen bzw. religiösen Motiven.
Vandalismus erfordert geeignete Abwehr- und Gegenmaßnahmen, um die Risiken für Kulturgüter so weit wie möglich zu minimieren. Ein absoluter Schutz ist zwar nicht zu erreichen, durch eine Vielzahl differenzierter Einzelmaßnahmen kann jedoch ein wirksamer Beitrag zur Vorbeugung und Abwehr vandalistischer Handlungen geleistet werden.
Der Begriff Vandalismus leitet sich ab von den Wandalen, einem germanischen Volk, das im 5. Jahrhundert in Rom plünderte und Wertgegenstände raubte, aber nicht vorsätzlich zerstörte. Während sich der Begriff im 19. Jahrhundert auf Beschädigung oder Zerstörung von Kulturgut bezog, umschreibt er heute eine allgemeine anonyme Sachbeschädigung, vornehmlich im öffentlichen Raum.
Motive für Vandalismus
Nachfolgend werden Zerstörungen und Beschädigungen nach Motiven, Ursachen und Anlässen gegliedert:
Blinde Zerstörungswut
Die meisten Vandalismusfälle geschehen aus der Lust an reiner Zerstörung aus einer aggressiven Grundstimmung heraus, als Imponiergehabe oder Mutprobe (auch in Form von über die sozialen Medien verbreiteten „Challenges“), als falsch verstandene Selbstbestätigung oder Feindersatz. Dieses Phänomen macht auch vor Kulturgut nicht Halt: Hiervon sind insbesondere Skulpturen oder künstlerische Installationen im öffentlichen Raum, historische Gebäude und Denkmale betroffen. Objekte der modernen Kunst werden dabei häufig – zur eigenen vermeintlichen Rechtfertigung – aus einer Position der Ablehnung heraus, aus Un- oder Missverständnis als hässlich, provokant oder sinnlos beurteilt und angegriffen.
Innerhalb von Museen und Ausstellungen können vorsätzliche Beschädigungen insbesondere durch Kinder und Jugendliche auftreten oder durch Erwachsene, die sich aus Wut, unter Alkoholeinfluss oder aus Gedanken- und Interessenlosigkeit zum Handeln leiten lassen. Hinzu kommen Beschädigungen durch das Abbrechen oder Abreißen attraktiver kleiner Teile von Objekten, Wandverkleidungen o.ä. als Souvenir. Hier können, neben einer verstärkten Aufsicht, auch die Aufklärung der Besucher und ggf. das Angebot von Kopien im Museumsshop das Problem mindern.
Andere Ursachen der Beschädigung oder Zerstörung von Exponaten, wie das Umstoßen von Skulpturen infolge von Unachtsamkeit oder Rempeleien zwischen Jugendlichen, das unerlaubte Berühren von Objekten oder Setzen auf Tische und Stühle stellen keine Vandalismushandlungen dar, da hierbei in der Regel kein Vorsatz zur Zerstörung oder Beschädigung vorliegt (siehe Kapitel Abnutzung). Ein fließender Übergang besteht dann, wenn als Mutprobe, aus Spaß oder Angeberei Beschädigungen oder Zerstörungen von Exponaten billigend in Kauf genommen werden, z.B. durch Missbrauch vorhandener Feuerlöscheinrichtungen, vorsätzliches Stoßen anderer Personen oder ähnliche Handlungen.
Eine besondere Schwierigkeit besteht im Schutz von Büchern und Archivalien vor Beschädigungen und Zerstörungen durch Nutzer/innen, solange diese nicht durch (elektronische) Kopien für die Nutzung ersetzt wurden. Es ist in der Regel selbstverständlich, dass Bücher, Stiche, Drucke etc. zur näheren Betrachtung in Lesesälen an Benutzer ausgehändigt und von diesen „in die Hand genommen“ werden können. In Archiven und Bibliotheken wirkt die Präsenz einer Lesesaalaufsicht und/oder eine Videoüberwachung nicht nur abschreckend und vorbeugend gegen mögliche Diebstahlshandlungen, sondern schützt auch vor Vandalismus in Form von Herausreißen, Beschreiben, Beschmieren oder Bekritzeln von Buchseiten.
Im Zusammenhang mit Krawallen und Randalen im Rahmen öffentlicher Kundgebungen, Musik- oder Sportveranstaltungen kann es ebenfalls zu Beschädigung und Zerstörung kommen. Wenn der ursprüngliche Anlass für eine Demonstration oder Veranstaltung in den Hintergrund tritt und radikalisierte Teilnehmer unterschiedslos Angriffe gegen Objekte und Einrichtungen führen, können auch Kunstwerke oder denkmalgeschützte Gebäude direkt oder indirekt mit betroffen sein, ohne dass ein bewusster Vorsatz hierzu besteht (siehe Kapitel Gewalttaten). In diesem Moment richtet sich der Vorsatz radikalisierter Teilnehmer auf die Zerstörung „an sich“.
Bewusstseinseinschränkende Faktoren
Neurosen und Depressionen, Drogenkonsum und Wahnvorstellungen können Menschen dazu bringen, sinnlose, hinsichtlich Motivation und Hintergrund nicht nachvollziehbare Zerstörungshandlungen an Kulturgut zu begehen. Auch wenn es den Anschein haben kann, dass die Täter in vollem Bewusstsein agieren – derartige Handlungen sind Ausdruck krankhafter Phänomene oder wurden durch die Einnahme von Drogen ausgelöst bzw. unterstützt. Prägnante Beispiele hierfür sind u.a. die Attacken auf das Leonardo-da-Vinci-Gemälde „Mona Lisa“ 1956 (Säureanschlag, Steinwurf) oder die wiederholten massiven Beschädigungen von mehr als 50 Kunstwerken in den 1970er und 1980er Jahren durch einen psychisch kranken Mann aus Hamburg (u.a. Werke von Paul Klee, Rembrandt und Albrecht Dürer).
Obwohl Vandalismushandlungen nicht selten unter Alkoholeinfluss begangen werden und Alkohol in diesem Zusammenhang gleichermaßen als eine „bewusstseinsbeeinflussende Droge“ wirkt, steht er nicht im Mittelpunkt des hier behandelten Ursachenbildes. Das Rauschmittel Alkohol kann bei bestimmten Krankheitsbildern verstärkend wirken – primär ist er jedoch in vielfältigster und unterschiedlichster Weise als auslösender Faktor wirksam – insbesondere bei Handlungen aus blinder Zerstörungswut.
Politische und religiöse Motive
Politik und Religion stellen seit der Antike wichtige Triebkräfte für die bewusste und gezielte Vernichtung und Beschädigung von Kulturgut dar. In nahezu jedem Krieg – ob politisch oder religiös motiviert – wurden Heiligtümer, Sinnbilder und Symbole der Kultur eines besiegten Volkes vernichtet, zerstört oder geraubt. Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit sind die Sprengung der Buddha-Statuen von Bamiyan durch die Taliban in Afghanistan 2001, die massenhafte Zerstörung kultureller Zeugnisse ethnischer Minderheiten während der Kriege im ehemaligen Jugoslawien der 1990er Jahre und die Zerstörung der historischen Stätten im syrischen Palmyra durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ 2015.
Durch bestimmte Objekte können politische oder religiöse Missverständnisse oder Verstimmungen ausgelöst werden. So fühlte sich 2008 ein Ausstellungsbesucher in Berlin provoziert und riss bei der Eröffnung der Berliner Dependance von „Madame Tussauds“ der ausgestellten Wachsfigur von Adolf Hitler den Kopf ab. Auch unterschiedliche Moralvorstellungen können Vandalismus hervorrufen, z.B. bei der Darstellung einer nackten Frau.
Als Sonderform des politisch motivierten Vandalismus kann der politische Ikonoklasmus angesehen werden, wenn z.B. bei der Einführung neuer Gesellschaftsverhältnisse alte Denkmäler als nicht mehr passend angesehen und „im Auftrag der Gesellschaft“ demontiert und/oder zerstört werden.
Vertuschung von Straftaten
Im Zusammenhang mit Einbruch und Diebstahl sind nicht selten bewusste Zerstörungen des Tatumfeldes bis hin zur vorsätzlichen Vernichtung, etwa durch Brandlegung, zu beobachten, entweder um die eigentliche Tat zu verschleiern oder Täterspuren zu verwischen.
Das Ausmaß der Folgeschäden durch Vandalismus ist hierbei häufig wesentlich höher als das des eigentlichen Diebstahls. Eine bewusste Zerstörung und Vernichtung künstlerischer und kulturhistorischer Werte wird billigend in Kauf genommen. Vandalismus entsteht als Folge einer anderen Straftat und hängt mit dieser untrennbar zusammen. Geeignete und angemessene Schutzmaßnahmen gegen die eigentliche kriminelle Handlung verhindern die Folgehandlungen bzw. minimieren zumindest die möglichen Folgeschäden.
Ökonomische Motive
Eine Sonderform des Vandalismus nehmen Diebstähle ein, die gleichzeitig mit der absichtlichen Zerstörung und Vernichtung des Kulturguts einhergehen, um aus dem Material einen ökonomischen Gewinn zu erzielen. Hiervon sind insbesondere Kunstwerke und Denkmale aus wertvollen und wiederverwendbaren Materialien, wie Bunt- und Edelmetall oder Edelsteine, betroffen. Beispiele hierfür sind der Diebstahl der Goldmünze „Big Maple Leaf“ aus dem Bode-Museum in Berlin im Jahr 2017 sowie der Juwelen aus dem Grünen Gewölbe der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden 2019. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Gegenstände für den Weiterverkauf zerstört wurden (das Gold eingeschmolzen bzw. die Edelsteine umgeschliffen).
Kommerzielle Interessen stehen auch bei Diebstählen von Kunstwerken im Vordergrund, die durch Herausschneiden der Leinwand aus dem Rahmen, Abbrechen von Schnitzereien, Skulpturen, Altarflügeln, Heraustrennen von Stichen aus Büchern etc. oder sonstige Formen brutaler und zerstörerischer Handlungen begangen werden. Das Kunstwerk wird zwar nicht, wie beim Einschmelzen, vollständig vernichtet, jedoch in einem so erheblichen Maß geschädigt und/oder aus seinem künstlerischen Zusammenhang gerissen, dass in der Regel irreparable Schäden entstehen. Es besteht ein enger Zusammenhang zum Sachverhalt des Einbruchs/Diebstahls (siehe Kapitel Diebstahl).
Maßnahmen
Prävention
Präventive technische Maßnahmen gegen Vandalismus ordnen sich vielfach in den vorbeugenden Schutz gegen Einbruch, Diebstahl oder Brand ein oder sind mit diesen identisch. Bei der Planung ist die spezifische Gefährdung durch Vandalismus zu berücksichtigen. So dienen einbruchhemmende Fenster und Türen, durchwurfhemmende Verglasungen oder eine ausreichende Beleuchtung außer dem Einbruchschutz auch der Vorbeugung vandalistischer Angriffe. Durch eine zuverlässig funktionierende Einbruchmeldeanlage kann neben der abschreckenden Wirkung gegen Einbrüche auch eine frühzeitige Alarmierung und das Eingreifen der Polizei oder anderer hilfeleistender Kräfte erreicht werden, sodass es gar nicht erst zu den beschriebenen vandalistischen Folgehandlungen kommen kann.
Absperrungen innerhalb der Ausstellungsräume als Schutz vor Beschädigung oder Wegnahme in Verbindung mit optischer bzw. akustischer Signalisierung und dem Einsatz von Aufsichtspersonal können ebenso präventiv vor Diebstahl wie vor Vandalismus schützen. Eine automatische Brandmeldeanlage wird im Fall einer vorsätzlichen, vandalismusgeprägten Brandstiftung eine frühzeitige Alarmierung und Einleitung der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr auslösen.
Eine weitere wichtige Präventivmaßnahme bildet die Prüfung und Bewertung der jeweiligen Ausstellung, ihres gesamten Inhaltes, einzelner Themen oder spezieller Exponate auf mögliche Anlässe oder Motive für Vandalismus. Zu prüfen ist, ob sich politische, religiöse, sexuelle oder persönliche Motive, wie Hass, übersteigerte Verehrung, Fetischismus usw., aus der Ausstellung oder der Einrichtung insgesamt ableiten lassen, die unter Umständen Vandalismus provozieren könnten. Wird ein solcher Ansatz erkannt oder nicht ausgeschlossen, ist zu entscheiden, ob zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen oder der Verzicht auf bestimmte Ausstellungsobjekte zweckdienlicher sind.
Organisatorische Maßnahmen zur Vorbeugung bilden den dritten Teil eines Präventions-konzepts. Dazu gehören vor allem die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zum Erkennen von Anzeichen möglicher Vandalismushandlungen, zum richtigen und angemessenen Reagieren gegenüber Tätern und Besuchern sowie die Sicherstellung und Dokumentation eines beschädigten Objekts nach einer Attacke. Einen wichtigen Punkt zur Vorbeugung bilden die Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Polizei und/oder privaten Sicherheitsunternehmen bzw. Sicherheitsberatern, da technische und organisatorische Lösungen alleine nur schwer zu finden und umzusetzen sind.
Einen absoluten Schutz vor zerstörerischen Angriffen kann es – analog zu anderen Risiken – nicht geben, da die Unberechenbarkeiten, die von Vandalismushandlungen ausgehen, zu groß sind. Grundsätzlich sollte daher immer individuell geprüft werden, ob und welche Gefahren genau vorliegen und in welcher Weise spezifische vorbeugende Maßnahmen sinnvoll und nutzbringend umsetzbar sind.
Vorkommnisse mit Vandalismushintergrund im Außenbereich sind vorrangig durch „Rowdytum“ geprägt und aufgrund der häufig aufwendigen, komplizierten und nur unzureichenden Möglichkeiten für Vorbeugungs- und Überwachungsmaßnahmen bzw. raschen Fluchtmöglichkeiten der Täter schwieriger zu verhindern. Im Gebäudeinneren bieten sich hingegen günstigere Voraussetzungen für die Umsetzung von Schutzkonzepten.
Präventive Maßnahmen
- Prüfen Sie, ob Ihre Einrichtung, Sammlung, Ausstellungen oder einzelne Objekte Anlass zu Provokationen geben. Besonders mögliche religiöse oder politische Motive sind dabei zu beachten.
- Mit dem Betreten einer Einrichtung erklären sich die Besucher/innen mit den Bedingungen einverstanden. Hängen Sie Ihre Besucher-/Nutzerordnung gut sichtbar aus und weisen Sie darauf hin. Verpflichten Sie die Nutzer/innen von Archiven und Bibliotheken dazu, die Nutzerordnung zu unterschreiben.
- Beobachten Sie einzelne Besucher/innen und Gruppen, um deren Verhalten zu analysieren.
- „Erziehen“ Sie Ihre Besucher/innen: Erklären Sie, warum die Einhaltung der Regeln wichtig ist, z.B. warum keine Objekte berührt werden dürfen.
- Weisen Sie Lehrer bzw. Gruppen-/Reiseleiter/innen ein und übertragen Sie ihnen Verantwortung.
- Begleiten Sie Gruppen, falls erforderlich, mit zwei Personen, von denen eine vor und eine hinter der Gruppe bleibt.
- Taschen sind in der Garderobe oder in Schließfächern zu deponieren.
- Schaffen Sie eine physikalische oder visuelle Distanz oder Barriere zwischen Objekt und Besucher/innen (Seil, Glas, Stufe, Sockel o.ä.).
- Sichern Sie kleine Objekte.
- Stellen Sie zerbrechliche, seltene und kleine Objekte in einer Vitrine aus, ggf. unter Sicherheitsglas.
- Prüfen Sie täglich den Zustand der Objekte.
- Halten Sie zur Vermeidung von Vandalismus (z.B. Graffiti) das Umfeld des Gebäudes, die Außenanlagen, Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Garderoben und weitere Räume sauber und frei von abgestellten Gegenständen.
- Halten Sie die Umgebung des Gebäudes frei von brennbaren Materialien, um Brandstiftung zu vermeiden.
- Beleuchten Sie den Außenbereich bei Dunkelheit.
- Schulen Sie Ihr Wachpersonal im Erkennen verdächtigen Verhaltens.
- Schulen Sie Ihr Wachpersonal im richtigen Reagieren auf Vandalismus (Einleitung von Maßnahmen gegen den Täter und für die Sicherung des Objekts).
- Installieren Sie falls möglich eine Videoüberwachungsanlage mit Übertragung an eine idealerweise ständig besetzte Stelle, die die Aufnahmen auswertet und bei Bedarf reagiert.
- Installieren Sie, soweit möglich, eine Objektüberwachung, sodass bei Bedarf sofort reagiert werden kann.
- Erstellen Sie eine Liste der Telefonnummern interner oder externer Restauratoren und halten Sie diese für den akuten Bedarf griffbereit.
- Dokumentieren und analysieren Sie Vorfälle und Beinahe-Vorfälle.
Maßnahmen bei und nach einem Vorfall
- Bei akuter Gefahr alarmieren Sie sofort die Polizei.
- Alarmieren Sie den für die Sicherheit verantwortlichen Mitarbeiter oder ggf. den Leiter der Einrichtung entsprechend den Vorschriften.
- Alarmieren Sie den zuständigen Restaurator und/oder den für die Sammlung verantwortlichen Mitarbeiter, um zu entscheiden, was mit dem Objekt zu tun ist.
- Falls ein Objekt mit einer Substanz (Farbe, Säure etc.) besprüht wurde, stellen Sie möglichst den Behälter sicher, um die Substanz zu analysieren.
- Halten Sie die Besucher vom Schadensort fern. Fordern Sie sie, wenn möglich, auf, den Raum zu verlassen. Mögliche Zeugen sollten gebeten werden, sich für eine Aussage bereitzuhalten.
- Bleiben Sie bei dem beschädigten Objekt.
- Berühren Sie nicht die evtl. verwendete Substanz, um Ihre Gesundheit zu schützen.
- Berühren Sie das Objekt möglichst nicht, denn dies könnte weiteren Schaden verursachen.
- Beseitigen Sie keine Spuren, da diese für die Polizei von Nutzen sein könnten.
- Falls sich der Täter immer noch im Museum befindet, vermeiden Sie jede Eskalation und bleiben Sie ruhig.
- Vermeiden Sie jedes Risiko; der Schutz der Menschen und Objekte ist wichtiger als die Festnahme des Täters.
- Falls Sie den Täter festnehmen können, lassen Sie zwei Personen bei ihm.
- Fotografieren Sie das beschädigte Objekt und das Umfeld.
- Fertigen Sie eine detaillierte Beschreibung des Vorfalls an, werten Sie diese aus und berücksichtigen Sie die Erkenntnisse bei der nächsten Risikoanalyse.
- Bringen Sie den Fall zur Anzeige.
- Ansprechpartner für die Presse ist nur der Direktor, der Leiter der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit oder dafür bestimmte Personen entsprechend der internen Festlegungen.
Listen in Anlehnung an Hanna Pennock aus: KNK (Hrsg.): Sicherheit und Katastrophenschutz für Museen, Archive und Bibliotheken, Tagungsband, Dresden 2007, S. 83.