Wartung und Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen haben einen erheblichen Einfluss auf deren Funktion und Wirtschaftlichkeit. Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung gewährleisten den Werterhalt des Sammlungsguts sowie der Anlagen, aber auch den sicheren Betrieb in Bezug auf den Brandschutz sowie die hygienischen Aspekte und den Gesundheitsschutz. Folgende Anlagenteile sind in der Regel in die Wartung und Instandhaltung einzubeziehen:
- Luftführung
- Ventilatoren
- Luftfilter
- Lufterhitzer, Luftkühler und Wärmerückgewinnungssysteme sowie deren Primärsysteme
- Kältemaschinen, Kühl- und Entfeuchtungseinrichtungen
- Küchenabluft und Dunstabzugshauben
- Entsorgung (Filterrückstände, Kältemittel, Altöl etc.)
- Sicherheitstechnik und Brandschutz
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik/Gebäudeautomation
Die Anforderungen an Wartung und Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen ergeben sich teils aus dem öffentlichen Baurecht, z.B. Landesbauordnung (hinsichtlich des Brandschutzes und der Anlagensicherheit), Energieeinsparverordnung , Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV), teils sind die einschlägigen Regeln der Technik zu berücksichtigen, hier insbesondere VDI 6022 Blatt 1-6: Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, oder die Wartungs- und Instandhaltungshinweisen der Hersteller und Lieferanten. Wesentliche Voraussetzung für die umfassende Wirkung der Wartungs- und Instandhaltungsleistungen ist eine ausführliche, aktuelle Anlagendokumentation (Funktionsschemata, Grundriss- und Zentralenpläne, Anlagen- und Funktionsbeschreibung mit Auflistung der wesentlichen Anlagenparameter und Kenndaten, Gerätelisten mit Auflistung der wesentlichen Gerätedaten, Auflistung der sicherheitsrelevanten Bauteile für eine Wiederholungsprüfung, wie Brandschutzklappen, maschinelle Rauchabzugsanlagen etc., mit deren Prüfterminen). Zur Durchführung der Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sollten nur fachkundige Mitarbeiter oder externe Fachunternehmer beauftragt werden, bevorzugt diejenigen, die eine Zertifizierung nach VDI 6022: Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen nachweisen können. Gesetzliche Anforderungen an Wartungs- und Instandhaltungsleistungen ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz, hier im Teil 4, Abschnitt 1, „Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen".
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)