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Klima Klima

8 Klima

Mit diesem Fragebogen können Sie eine Selbstevaluation durchführen und erhalten eine Auswertung nach dem Ampelprinzip. Das Ergebnis zeigt an, ob für einzelne Themen der Mindeststandard erfüllt wird (= „Grün“). Bei „Rot“ oder „Gelb“ folgen konkrete Hinweise und Handlungsempfehlungen.

Alle Fragen müssen beantwortet werden. Pro Frage kann nur eine Antwort ausgewählt werden. Durch Anklicken können Sie zusätzliche „Erläuterungen“ aufklappen. Um die Auswertung zu erhalten, klicken Sie am Ende auf „Absenden“.

Tipp: Bei größeren Einrichtungen ist es empfehlenswert, den Fragebogen für einzelne Bereiche, die einheitliche Rahmenbedingungen aufweisen, separat auszufüllen, z.B. für einzelne Gebäude, Gebäudeteile, Depots oder Ausstellungsbereiche.

8.1

Energiebedarfsausweis

Gibt es einen Energiebedarfsausweis für Ihr Gebäude?

Der Energieausweis dient der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll den überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.
Entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes muss ein Energieausweis für Bestandsgebäude erstellt werden. Für bestehende Nichtwohngebäude, dazu zählen Museen, Bibliotheken, Archive etc., kann hierbei entweder ein Energiebedarfsausweis oder ein Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden.
Bei einem Energieverbrauchsausweis wird der Energiebedarf auf Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs berechnet. Hierzu müssen aus einem zusammenhängenden Zeitraum der jüngsten 36 Monate die Verbrauchsdaten aus Abrechnungen von Heizkosten und andere geeignete Verbrauchsdaten aus Abrechnungen von Energielieferanten vorliegen.
Bei einem Energiebedarfsausweis wird der Energiebedarf auf Grundlage des baulichen Wärmeschutzes, der Anlagentechnik und der Nutzung rechnerisch ermittelt. Hierzu müssen neben einer Massenermittlung der wärmeübertragenden Bauteile deren vorhandene wärmeschutztechnische Kennwerte vorliegen und ebenso deren erforderliche Kennwerte für die Anlagentechnik. Liegen die notwendigen Kennwerte nicht vor, müssen Aktenrecherchen, Inaugenscheinnahmen bzw. ggf. Bauteiluntersuchungen durchgeführt werden, um diese zu ermitteln und zusätzlich ggf. die entsprechenden Flächen- und Volumenermittlungen erfolgen.
Insbesondere im Hinblick auf das Erkennen von Energieeinsparpotenzialen wird empfohlen, einen Energiebedarfsausweis für Museen, Archive und Bibliotheken erstellen zu lassen, wobei ein abschließender Abgleich mit vorhandenen Verbrauchswerten sinnvoll ist.
In Abhängigkeit von den landesrechtlichen Regelungen kann der Energieausweis von unterschiedlichen Personengruppen erstellt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der entsprechenden Landesarchitektenkammer oder Landesingenieurkammer bzw. bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (siehe Tipps).

Landesarchitektenkammern in Deutschland

Industrie- und Handelskammern in Deutschland

Landesingenieurkammern in Deutschland

8.2

Zulässige Raumklimaverhältnisse

Ist Ihnen bekannt, welche Raumklimaverhältnisse (Temperatur und relative Luftfeuchte) für Ihr Gebäude zulässig sind?

Jedes Gebäude weist gewisse technische Grenzen auf, so auch im Hinblick auf die Gefahr von Tauwasseranfall und Schimmelpilzbildung. Maßgebliches Kriterium hierbei ist der Wärmeschutz der einzelnen wärmeübertragenden Bauteile. Je besser der Wärmeschutz, desto höher ist die raumseitige Oberflächentemperatur und damit desto geringer die Gefahr der Schimmelpilzbildung und des Tauwasseranfalls auf der raumseitigen Bauteiloberfläche. Die sich in Abhängigkeit vom Wärmeschutz ergebende relative Grenzluftfeuchte bzw. bewertete relative Grenzluftfeuchte sind hierbei Bauteilkennwerte, die maßgeblich für die Auslegung des Raumklimas sind. (siehe Links Erläuterung Frage 1)

8.3

Tauwasseranfall auf Verglasungsoberflächen

Treten bei Ihnen auf den raumseitigen Verglasungsoberflächen zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten Tauwassererscheinungen auf?

Tauwasser auf raumseitigen Verglasungsoberflächen ist ein Hinweis dafür, dass die relative Raumluftfeuchte in Bezug auf den Wärmeschutz der Verglasung zu hoch ist. Die Folge hiervon kann im Weiteren Schimmelpilzbildung im Bereich der raumseitigen Fensterlaibungen oder im Bereich anderer raumseitiger Oberflächen von Außenbauteilen (z.B. Wärmebrücken, wie Außenwandecken) sein.

8.4

Schimmelpilzbildung

Tritt in Ihrem Gebäude – eventuell auch nur jahreszeitabhängig – Schimmel im Bereich von Fensterlaibungen, Außenwänden oder Außenwandecken auf?

Schimmelpilze sind natürlicher Bestandteil des sog. Aeroplanktons. Das heißt, Schimmelpilzsporen können jahreszeitabhängig in unterschiedlichem Umfang in der Luft enthalten sein. Zur Ansiedlung von Schimmelpilzen auf Bauteiloberflächen muss ein gewisses Feuchtepotenzial vorliegen. Dieses kann bei raumseitigen Oberflächen von Außenbauteilen in Wechselwirkung mit dem Raumklima auftreten. Dies liegt darin begründet, dass während der Heizperiode die raumseitigen Oberflächentemperaturen der Außenbauteile zum Teil deutlich niedriger sein können als die der Raumluft. Dadurch wird die an der raumseitigen Bauteiloberfläche entlangstreichende Raumluft abgekühlt. An der Bauteiloberfläche können dann infolge von Sorption und Kapillarkondensation erhöhte Baustofffeuchten auftreten, die eine Ansiedlung von Schimmelpilzen befördern. Da für die raumseitigen Oberflächentemperaturen von Außenbauteilen der Wärmeschutz der Bauteile maßgeblich ist, gilt, je geringer der Wärmeschutz ist, desto höher ist die Gefahr der raumseitigen Ansiedlung von Schimmelpilzen.
Schimmelpilzbildungen können jedoch auch aufgrund anderer Ursachen, wie z.B. unzureichendem Witterungsschutz oder Leckagen in wasserführenden Rohrleitungen, auftreten.
Liegt Schimmelpilzbefall vor, muss eine Überprüfung der hierfür verantwortlichen Ursache erfolgen.

8.5

Raumklimamessung

Wird bei Ihnen das Raumklima kontinuierlich gemessen?

Bei feuchteempfindlichem Kulturgut sind eine kontinuierliche Messung und Überwachung der Raumklimaverhältnisse unabdingbar. Vorzugsweise sollte das Raumklima in Nähe des zu schützenden Sammlungsguts gemessen werden. Die Messdaten sollten hierbei zur Überwachung bzw., sofern vorhanden, zur Steuerung der Lüftungs- bzw. Klimaanlage herangezogen werden.
Diese Messungen sollten vorzugsweise elektronisch erfolgen und die Messdaten zu einem zentralen Überwachungsmonitor geleitet werden. Messungen mit Thermohygrografen (kombiniertes Registriergerät zum gleichzeitigen Messen und Aufzeichnen der Lufttemperatur und der relativen Luftfeuchtigkeit) sind dagegen problematisch, da die Überwachung der Thermohygrografen aufwendig ist und zum anderen Messungenauigkeiten auftreten können, sofern die Geräte nicht regelmäßig kalibriert werden.

8.6

Extreme Wärme

Sind Sie für Tage mit extremer Wärme gerüstet?

In den letzten Jahren stieg die Zahl der heißen Sommertage. Da das Raumklima aufgrund des Luftwechsels in Verbindung mit dem Außenklima steht und zudem bei oberirdischen Bauten im Sommer während großer Hitze auch mit extremen solaren Wärmeeinstrahlungen in Räumen zu rechnen ist, kann es, sofern keine Klimatisierung der Räume erfolgt, zu sehr hohen Raumlufttemperaturen kommen, die sogar noch deutlich oberhalb der Außenlufttemperaturen liegen können.
Während der Übergangsjahreszeiten, insbesondere im Frühling, sowie während der Sommermonate besteht die Gefahr, dass bei Bauwerken mit geringer Möglichkeit für solare Erwärmung aufgrund z.B. von Verschattungen (Bäume oder Gebäude) und hoher Wärmespeicherfähigkeit der Bauteile die raumseitigen Bauteiloberflächen vergleichsweise niedrige Oberflächentemperaturen aufweisen, so dass beim Einströmen warmer feuchter Luft von außen (z.B. während eines Gewitterregens) die raumseitigen Bauteiloberflächen erhöhte Baustofffeuchten aufweisen, wodurch Tauwasseranfall oder Schimmelpilzbildung entstehen können. Dieses Phänomen der sog. Sommerkondensation wird insbesondere in Kellern beobachtet (Eindringen von warmer Luft in kühle Kellerräume).

8.7

Extreme Kälte

Sind Sie für eine extreme Kälteperiode gerüstet?

In den letzten Jahren ist es nicht nur zu extremen Wärmeperioden, sondern auch zu extremen Kälteperioden gekommen. Heizungsanlagen sind in ihrer Bauart in Deutschland im Mittel für eine Außenlufttemperatur* von bis zu ‑14 °C bemessen. Entsprechend kann bis zu einer dauerhaft konstanten Temperatur von ‑14 °C die der Bemessung der Heizungsanlage zugrunde gelegte Raumlufttemperatur sichergestellt werden. Beim dauerhaften Absinken unterhalb dieser Außenlufttemperatur muss auch mit einem Absinken der Raumlufttemperaturen gerechnet werden. (* Die Auslegungsaußentemperatur nach DIN/TS 12831-1:2020-04, Tab. 29 ist regional unterschiedlich.)
Um die Auswirkungen einer derartigen Situation auf die Nutzung zu erkennen und hieraus Maßnahmen für den Betrieb des Gebäudes abzuleiten, muss zum einen eine Kenntnis über die Bemessung der Heizungsanlage vorliegen und zum anderen müssen die wärme- und feuchteschutztechnischen Grenzen der Gebäudehülle bekannt sein.

8.8

Extreme Raumluftfeuchten

Wissen Sie, wie mit zu hohen oder zu niedrigen relativen Raumluftfeuchten umzugehen ist?

Verfügt das Gebäude nicht über eine Lüftungsanlage, so kann die geforderte relative Raumluftfeuchte mit mobilen oder örtlichen Be- oder Entfeuchtungsgeräten in Verbindung mit einer Veränderung der Raumlufttemperatur reguliert werden (siehe auch Einführung Klima).

8.9

Luftfeuchte und Sammlungsgut

Wissen Sie, welche relative Luftfeuchte für Ihr Sammlungsgut sinnvoll und geeignet ist?

Zum Schutz und Erhalt unterschiedlicher Objektarten können unterschiedliche Raumklimaverhältnisse sinnvoll sein. Während Skulpturen aus Stein vergleichsweise unempfindlich gegenüber raumklimatischen Verhältnissen und Schwankungen sind, kann es bei Skulpturen aus eisenhaltigen Metallen sinnvoll sein, die relative Raumluftfeuchte auf unter 55 % zu begrenzen, damit keine Korrosionsprozesse ausgelöst werden. Bei Holz, Leinwand und Papier ist es demgegenüber wichtig, aufgrund des feuchtebedingten Verformungsverhaltens die Schwankung der relativen Raumluftfeuchte auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Der hierbei sinnvolle Idealwert der relativen Raumluftfeuchte hängt wiederum sehr vom Material ab.
Für eine erste Orientierung hinsichtlich geeigneter Raumklimaverhältnisse können die AMEV-Richtlinien herangezogen werden. Unabhängig hiervon ist es jedoch in jedem Fall sinnvoll, bei sensiblem Sammlungsgut einen Fachrestaurator als Berater hinzuzuziehen.

Richtlinien des Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV)

8.10

Besucher und Raumklima

Erfassen Sie die Auswirkungen der Besucher auf das Raumklima und ergreifen Sie ggf. Maßnahmen?

Die relative Luftfeuchte in Räumen wird maßgeblich durch die Nutzung mit beeinflusst. Menschen geben im Rahmen ihres Stoffwechsels kontinuierlich Feuchtigkeit ab. Ebenso können Besucher durch feuchte oder nasse Kleidungsstücke, Regenschirme etc. eine weitere Feuchtelast in die Räume einbringen. Gerade bei nicht klimatisierten Räumen kann dies zu einer zu großen Schwankung der relativen Raumluftfeuchte führen oder auch eine unzulässig hohe relative Raumluftfeuchte bewirken. Vor diesem Hintergrund kann es insbesondere bei nicht klimatisierten Einrichtungen sinnvoll sein, im Rahmen der raumklimatischen Messungen und Überwachungen eine Erfassung der Anzahl der Besucher vorzunehmen.

8.11

Sonderveranstaltungen

Haben Sie ein Szenario für den Umgang mit den klimabedingten Auswirkungen von Sonderveranstaltungen entwickelt?

Museumsräume werden auch für Veranstaltungen und Events (z.B. Empfänge, Ausstellungseröffnungen, „Lange Nacht", Konzerte, Staatsbesuche, Feste) genutzt. Größere Menschenansammlungen, ggf. auch ein damit verbundenes Catering, führen zu einer erhöhten Feuchtebelastung der Räume. Hierdurch kann es zu einer unzulässigen Beanspruchung des Sammlungsguts kommen und bei historischen Bauwerken können auch bauphysikalisch bedingte Schäden an den raumseitigen Bauteiloberflächen hervorgerufen werden. Vor diesem Hintergrund muss man sich der Auswirkungen derartiger Sonderveranstaltungen auf das Raumklima und die Sammlung bewusst sein und ein Szenario entwickeln, wie den hierbei entstehenden erhöhten Temperaturen und Feuchtelasten entgegengewirkt werden kann.

Thermische und hygrische Gebäudesimulation

8.12

Transport von Sammlungsgut

Wissen Sie, wie Sie Ihr Sammlungsgut bauphysikalisch sicher transportieren können?

Sammlungsgüter stehen stets mit dem sie umgebenden Klima in Wechselwirkung. Vor diesem Hintergrund spielen Klimaschwankungen sowie auch die Klimawerte, mit denen das Sammlungsgut in Wechselwirkung steht, eine wichtige Rolle. Dies betrifft nicht nur Ausstellungs-, Depot-, Bibliotheks- und Archivräume, sondern insbesondere auch die Situation des Transports.
Zwischen Aussteller und Leihgeber sollten daher Klimarahmenbedingungen definiert und vereinbart werden, die zum einen für die Ausstellung und Lagerung und zum anderen lückenlos für den Transport gelten. Für den Leihnehmer kann es hierbei von maßgeblicher Bedeutung sein, die Klimadaten des das Sammlungsgut umgebenden Raumklimas kontinuierlich zu protokollieren und dies nicht nur während der Ausstellung, sondern auch während des Transports, um spätere Regressansprüche abwehren zu können.
Dies ist z.B. mit sogenannten Datenloggern möglich, die sowohl Lufttemperatur als auch relative Raumluftfeuchte kontinuierlich während des Transportprozesses aufzeichnen. In Abhängigkeit von der Art der Objekte kann es auch erforderlich werden, diese in speziellen Klimakisten zu transportieren. Die im Einzelnen hierbei einzuhaltenden Anforderungen müssen unter Berücksichtigung restauratorischer Gesichtspunkte zwischen Leihgeber und -nehmer abgestimmt werden.

8.13

Oberflächenschäden an Bauteilen

Gibt es in Ihren Räumen Oberflächenschäden, wie Farbablösungen, Farbabpuderungen oder auch sogenannte Ausblühungen?

Farbablösungen oder Farbabpuderungen, die mit Ausblühungen einhergehen, können oftmals auf Feuchte- und Salzeinwirkungen zurückgeführt werden. Die Ursache für die hierbei mitverantwortliche Feuchte kann in einem unzureichenden Witterungsschutz, in aufsteigender Feuchte, einer schadhaften Vertikalabdichtung oder auch in Leckagen wasserführender Leitungen begründet liegen. Mit der Feuchte gelangen dann im Regelfall auch bauschädliche Salze in das Bauwerk, die in der Verdunstungsebene der Feuchtigkeit kristallisieren und Oberflächenschäden verursachen.

8.14

Raumlufttechnische Anlagen

Existiert für das Gebäude oder einzelne Bereiche bzw. Räume eine Anlage zur mechanischen Raumluftbehandlung?

Die Raumlufttechnik dient der Versorgung bestimmter Bereiche mit Luft. Hierbei kann die Luft entsprechend den Anforderungen an Reinheit (Reduzierung von Schadstofffrachten), Temperatur, Feuchtigkeit, Luftmenge, Luftgeschwindigkeit und Luftwechselrate je nach Umfang und Qualität der vorgesehenen raumlufttechnischen Anlagen konstant oder variabel aufbereitet werden (Lüftungs-/Klimaanlage).

Lüftungsarten der Raumlufttechnik

Definition Lüftungsanlage/Klimaanlage

8.15

Raumlufttechnische Anlagen – aktueller Zustand

Funktionieren Ihre bestehenden Anlagen zur maschinellen Raumluftbehandlung technisch einwandfrei und werden die vorgegebenen Raumklimaverhältnisse (Temperatur und relative Luftfeuchte) für Ihr Gebäude eingehalten?

In der Regel verändern sich an technischen Einrichtungen mit zunehmendem Betriebsalter die Leistungs- und Regelparameter (Volumenströme, Temperaturen, relative Luftfeuchte etc.), zum Beispiel durch Verschleißerscheinungen an Antriebseinrichtungen oder Messwertverschiebung an Mess- und Regeleinrichtungen. Dementsprechend empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der jeweiligen Soll- und Leistungsdaten.

Bedienen von Raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden, AMEV-Richtlinie

8.16

Raumlufttechnische Anlagen – Sammlungsgut

Sind Ihnen die Auslegungsparameter Ihrer bestehenden Anlagen zur maschinellen Raumluftbehandlung sowie die Kennwerte der angeschlossenen Räume und des darin befindlichen Sammlungsguts bekannt?

Voraussetzung für den optimalen Schutz des Sammlungsguts und den ökonomischen Betrieb der maschinellen Raumluftbehandlungsanlagen ist die detaillierte Kenntnis über die Stoffbeschaffenheit des Sammlungsguts sowie die Kenntnis über die auf das Sammlungsgut einwirkenden Umgebungsfaktoren und deren ggf. den Zustand verändernden oder gar schädigenden Wechselwirkungen. Eine Beurteilung, ob die vorhandenen maschinellen Raumluftbehandlungsanlagen in ihrer Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit den gestellten Aufgaben genügen, setzt die Kenntnis elementarer Kenndaten voraus:
- Art des Sammlungsguts (Materialbeschaffenheit, Materialverträglichkeit in Bezug auf die Luftfeuchtigkeit, Licht- und Temperatureinwirkung sowie Staubverträglichkeit)
- Gebäude (Standort, Lage, Umgebungseinflüsse, bauliche Parameter wie Wärmeverluste, unkontrollierte Infiltration von Außenluft)
- Anlagentechnik in Hinsicht auf die Leistungsfähigkeit (Luftmengen, hygienischer Luftwechsel, Regelzonen und Regelbereiche für die Be- und Entfeuchtung sowie Raum- und Systemtemperaturen, Qualität der Filterstufen etc.)
- Nutzung (Personenanzahl, Betriebszeiten etc.)

8.17

Raumlufttechnische Anlagen – Wartung und Instandhaltung

Werden die in Ihren Gebäuden vorhandenen raumlufttechnischen Anlagen oder Teilkomponenten regelmäßig gewartet und instand gehalten?

Wartung und Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen haben einen erheblichen Einfluss auf deren Funktion und Wirtschaftlichkeit. Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung gewährleisten den Werterhalt des Sammlungsguts sowie der Anlagen, aber auch den sicheren Betrieb in Bezug auf den Brandschutz sowie die hygienischen Aspekte und den Gesundheitsschutz. Folgende Anlagenteile sind in der Regel in die Wartung und Instandhaltung einzubeziehen:
- Luftführung
- Ventilatoren
- Luftfilter
- Lufterhitzer, Luftkühler und Wärmerückgewinnungssysteme sowie deren Primärsysteme
- Kältemaschinen, Kühl- und Entfeuchtungseinrichtungen
- Küchenabluft und Dunstabzugshauben
- Entsorgung (Filterrückstände, Kältemittel, Altöl etc.)
- Sicherheitstechnik und Brandschutz
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik/Gebäudeautomation

Die Anforderungen an Wartung und Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen ergeben sich teils aus dem öffentlichen Baurecht, z.B. Landesbauordnung (hinsichtlich des Brandschutzes und der Anlagensicherheit), Energieeinsparverordnung , Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV), teils sind die einschlägigen Regeln der Technik zu berücksichtigen, hier insbesondere VDI 6022 Blatt 1-6: Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte, oder die Wartungs- und Instandhaltungshinweisen der Hersteller und Lieferanten. Wesentliche Voraussetzung für die umfassende Wirkung der Wartungs- und Instandhaltungsleistungen ist eine ausführliche, aktuelle Anlagendokumentation (Funktionsschemata, Grundriss- und Zentralenpläne, Anlagen- und Funktionsbeschreibung mit Auflistung der wesentlichen Anlagenparameter und Kenndaten, Gerätelisten mit Auflistung der wesentlichen Gerätedaten, Auflistung der sicherheitsrelevanten Bauteile für eine Wiederholungsprüfung, wie Brandschutzklappen, maschinelle Rauchabzugsanlagen etc., mit deren Prüfterminen). Zur Durchführung der Wartungs- und Instandhaltungsleistungen sollten nur fachkundige Mitarbeiter oder externe Fachunternehmer beauftragt werden, bevorzugt diejenigen, die eine Zertifizierung nach VDI 6022: Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen nachweisen können. Gesetzliche Anforderungen an Wartungs- und Instandhaltungsleistungen ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz, hier im Teil 4, Abschnitt 1, „Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen".

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

8.18

Raumlufttechnische Anlagen – energetische Inspektion

Existieren in Ihrer Einrichtung Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 KW und sind diese Anlagen nach der Regelung der Energieeinsparverordnung/des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geprüft?

Auf Grundlage der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Energieeffizienz von Gebäuden wurde in die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) die Verpflichtung der energetischen Inspektion von Klimaanlagen im § 12 aufgenommen bzw. wird dies in dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) weitergeführt. Die detaillierten Bedingungen, wann eine Klimaanlage (betroffen sind Klima- und Teilklimaanlagen mit oder ohne Lüftungsfunktion, wenn diese eine Nennkühlleistung von mehr als 12 KW je Gebäude aufweisen) den Inspektionsanforderungen des GEG unterliegt, entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Link.

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)