Eine Brandschutzordnung ist nach DIN 14096 eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln und Maßnahmen zur Brandschutzverhütung und für das Verhalten im Brandfall.
Sie kann aus folgenden drei Teilen bestehen:
Teil A (öffentlicher Aushang) richtet sich an alle Personen, die sich in der baulichen Anlage aufhalten (Aushang häufig zusammen mit Flucht- und Rettungswegplan – siehe Erläuterung der Fragen 3 und 20).
Teil B richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten (z.B. Bewohner, Beschäftigte) und die keine besonderen Brandschutzaufgaben wahrnehmen.
Teil C richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben übertragen sind (z.B. Brandschutzbeauftragter, Evakuierungshelfer, Beschäftigte mit Ordnungsfunktionen).
Eine Brandschutzordnung ist insbesondere dann zu erstellen, wenn
- in einem Gebäude ein erhöhtes Personenaufkommen besteht bzw. mit besonderen Personengruppen zu rechnen ist (z.B. Kinder, Behinderte),
- es sich um eine große und unübersichtliche bauliche Anlage handelt oder
- von dieser besondere Gefahren ausgehen (Brandentstehung und -ausbreitung, Besonderheiten bei der Flucht- und Rettungswegführung etc.) bzw. besondere Gefahren für Objekte und Sachwerte bestehen.
Der Inhalt einer Brandschutzordnung muss bei wesentlichen Änderungen und mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person auf Aktualität überprüft werden. Alle Beschäftigten sind bei Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie mindestens jährlich zur Brandschutzordnung zu unterweisen.
Brandschutzordnung